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Sonderklasse in Ambulanz wird möglich

Die Presse/Stanislav Jenis
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Trotz heftiger Kritik der Opposition wurde im Nationalrat die Regelung beschlossen, dass Ländern in öffentlichen Spitälern Sonderklassegebühren einheben dürfen.

Der Nationalrat hat Donnerstagnachmittag den Ländern ermöglicht, in ihren Spitälern auch in den Ambulanzen eine Sonderklasse zu etablieren. Einwänden bezüglich einer Zwei-Klassen-Medizin versuchte die Koalition mit einem Entschließungsantrag entgegenzutreten, wonach die Leistungen in Qualität und Umfang sowie in der Terminreihung unabhängig von der Versicherung zu erfolgen haben.

Die Ärztekammer hat die Entscheidung begrüßt. "Damit werden Sonderklassegebühren für jene ambulanten Spitalsleistungen ermöglicht, die bisher stationär durchgeführt wurden", sagte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. Er sei erleichtert, dass "am Ende des Tages die Sachargumente gezählt haben".

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Gut und schön meinte dazu etwa die Liste Jetzt (vormals Pilz)-Abgeordnete Daniela Holzinger. Doch sei ein Entschließungsantrag nichts anderes als ein "Wunsch ans Christkind". Die von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) versprochene gesetzliche Klarstellung bleibe aus. Sie sei jedenfalls strikt gegen eine Sonderklasse in der Ambulanz, stelle diese doch einen Bruch mit dem aktuellen System dar.

NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker zeigte sich ebenfalls skeptisch. Ihn stört unter anderem, dass die Koalition bis jetzt nicht imstande sei zu erklären, was nun in den Ambulanzen die allgemeine Klasse und was die Sonderklasse sein soll.

Seitens der SPÖ bedauerte die Abgeordnete Selma Yildirim, dass das Gesetz eine Business-Class für besser Versicherte möglich mache. So könne es passieren, dass ein verletztes Kind warten müsse, wenn ein höher versicherter Mann in die Ambulanz herein marschiere.

VP-Mandatar Norbert Sieber ärgerte sich im Gegenzug, dass hier gegen besseres Wissen Notfallambulanzen in das Gesetz hineininterpretiert würden. Tatsächlich gehe es aber nur um Behandlungen, die früher stationär vorgenommen worden seien und nun ambulant durchgeführt würden. Eigentlich, erklärt die ÖVP, Die ÖVP-Klubpresse erklärt, dass mit dem heutigen Gesetzesbeschluss eigentlich gar keine Änderung der bisherigen Regulative entstanden ist. Die Länder hätten immer schon die Möglichkeit gehabt, in ihren Ambulanzen Sonderklasse zu etablieren.

Die freiheitliche Gesundheitssprecherin Brigitte Povysil erinnerte an den finanziellen Aspekt angesichts von 1,8 Millionen Zusatzversicherten. Mit der Neuregelung würden die Privatversicherungen in die Pflicht genommen, ihre Leistungen auch ambulant zu erbringen. Würde man das nicht so regeln, würden die Gelder in Privatspitäler abwandern. Sozialministerin Beatet Hartinger (FPÖ) meinte, es würde ihr nicht einmal im Traum einfallen, dass es Ungleichbehandlungen in Ambulanzen gebe.

(APA)