Handelsverband fordert Plastiksackerlverbot auch für Online-Handel

4. EINKAUFSSAMSTAG VOR WEIHNACHTEN IN WIEN
4. EINKAUFSSAMSTAG VOR WEIHNACHTEN IN WIENAPA/HERBERT NEUBAUER
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Mit dem ab 2020 vorgesehenen Plastiksackerlverbot soll auch für mehr Fairness im Wettbewerb gesorgt werden. Die neuen Regeln sollen auch für die Online-Händler gelten.

Das Plastiksackerl ist bald Geschichte. Das Plastiksackerl-Verbot kommt ab 2020, bei einem Runden Tisch im Bundeskanzleramt mit Handelsvertretern, NGOs und Experten ging es hauptsächlich um die Umsetzung. "Mehrweg ist das Schlüsselwort", sagte Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nach dem Gipfel. Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, bezeichnete die Terminvorgabe als "knackig".

Der Handelsverband brachte einen konkreten Regulierungsvorschlag ein, der auch ein Verbot des Plastiksackerl für den internationalen Online-Handel miteinschließen sollte. Das System für die Einhebung der Entpflichtung für Kunststofftragetaschen und -verpackungen soll neu aufgestellt werden, damit Onlinehändler aus Drittstaaten dort auch Ihre tatsächlichen Mengen entgelten, so Will.

Das ausgesprochene Verbot werde vom Handelsverband unterstützt und auch als Chance gesehen, für mehr Wettbewerbsfairness zu sorgen – sowohl innerhalb des stationären Handels, als auch im eCommerce. Die neue Regelung müsse jedenfalls branchenübergreifend geltend, so der Handelsverband. Damit sei gemeint. dass das das Verbot jedenfalls branchenübergreifend gelten müsse, also auch für Gastro-Lieferservices, Würstelbuden, Bäckereien und Apotheken.

Es wäre für ihn unverständlich, so Will zur „Presse“, wenn man hier nur jene belastet, die Wertschöpfung und Beschäftigung schaffen, und die anderen außen vor lässt. Internet-Händler und Marktplätze sollen im gleichen Ausmaß entsprechend reguliert werden.

Neue Definition erforderlich

Um das zu erreichen, müsse auch legistisch einiges auf den Weg gebracht werden, erklärt Will. Nach der derzeit gültigen EU-Definition für Kunststofftragetaschen fallen zwar Tragetaschen mit oder ohne Tragegriff aus Kunststoff unter den Begriff, aber nur diejenigen, die den Verbrauchern in der Verkaufsstelle der Waren oder Produkte angeboten werden, also in einem stationären Geschäft angeboten werden. Hier müsste der Gesetzgeber national aktiv werden um das Plastiksackerlverbot auch auf den Versandhandel auszudehnen. Damit würde man einen „großen Wurf“ erzielen und nicht nur stationäre Geschäfte verpflichten, meint der Geschäftführer des Handelsverbandes.

Auch die Unsicherheiten unter den Händlern, ob das Verbot auch schwere Kunststofftragetaschen (über 50 Mikron) betrifft, die statistisch nachgewiesen häufig mehrfach genutzt werden, müsste noch geklärt werden. Ebenso müsste noch der Umgang mit dem Knotenbeutel geregelt werden.der vom Kassenbereich im Lebensmitteleinzelhandel schon entfernt wurde.

Für die heimischen Handelsunternehmen sei es zudem wichtig, dass eine ausreichend lange Übergangsfrist im Hinblick auf Lagerbestände gewählt wird. Ebenso bedarf es dem Handelsverbandsvertreter zufolge auch einer Klarstellung, dass  bestimmte Produktgruppen, bei denen es keine adäquaten Alternativen gibt, vom Verbot ausgenommen werden.

(herbas)

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