Kickl gründet Ausreisezentren mit Anwesenheitspflicht

 Innenminister Herbert Kickl (links, FPÖ) und Peter Webinger, Leiter der neuen Sektion V 'Fremdenwesen'
Innenminister Herbert Kickl (links, FPÖ) und Peter Webinger, Leiter der neuen Sektion V 'Fremdenwesen'APA/ROLAND SCHLAGER
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Mit 1. März sollen die Erstaufnahmezentren für Asylwerber umgewandelt werden, von 22 bis 6 Uhr soll eine Anwesenheitspflicht gelten. Den Vorschlag, auch gefährliche Österreicher mit Schutzhaft zu bedrohen, hält der Innenminister für zu kurz gedacht.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) benennt mit März die Erstaufnahmezentren für Asylwerber in Ausreisezentren um und versieht diese mit einer nächtlichen Anwesenheitspflicht. Ferner kündigte der Ressortchef bei einer Pressekonferenz Montagmittag an, dass die von der Bundesregierung geplante Sicherungshaft nur für gefährliche Flüchtlinge gelten soll - ein Punkt, der in der SPÖ zum einen für Kritik, zum anderen für Unstimmigkeiten sorgt.

Den Vorschlag von Burgenlands designiertem Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ), auch gefährliche Österreicher mit solch einem Instrument zu bedrohen, hält Kickl für zu kurz gedacht. Der Innenminister betonte mehrfach, dass die entsprechenden EU-Regeln die Möglichkeit einer Sicherungshaft enthalten. Daher müsse Österreich diese nur etablieren. Justizminister Josef Moser (ÖVP) lud Kickl ein, sich "konstruktiv" in die Arbeiten einzubinden. Dieser sei ja nicht nur für Deregulierung zuständig. SPÖ und Neos sollten aus dem "Schmollwinkel" kommen, um eine Verfassungsbestimmung zu ermöglichen.

Richter nicht an erster Stelle

Freilich gelte es gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, konzedierte Kickl. So müsse die Verhältnismäßigkeit gegeben sein, eine Revisionsmöglichkeit sowie eine Einzelfall-Entscheidung. Der Richter sollte dabei nicht an der ersten Stelle stehen, sondern die Behörde zunächst entscheiden. Als Beispiel für einen Fall, wo die Sicherungshaft zulässig wäre, nannte Sektionschef Peter Webinger einen Asylwerber, der vor einer IS-Flagge entsprechende Drohungen ausstößt.

Wie lang die Sicherungshaft möglich wäre, wurde bei der Pressekonferenz offen gelassen. Der Innenminister geht aber davon aus, dass dies zumindest bis zum Abschluss des Asylverfahrens sein könnte. Apropos: in Fällen, wo alle anderen Maßnahmen nichts helfen, weil beispielsweise das Herkunftsland abgewiesene Flüchtlinge nicht annimmt, könnten Betroffene in Zukunft sogar in Gewahrsam genommen werden, wenn sie Österreich nicht von sich aus verlassen.

Zweitinstanz im Asylverfahren räumlich anbinden?

Zunächst sollen die Verfahren nach Wunsch Kickls weiter beschleunigt werden. Dazu beitragen soll, dass die Erstaufnahmezentren (in Traiskirchen und Thalham) bereits mit 1. März in Ausreisezentren umgewandelt werden. Dort sollen möglichst schnell Reiseroute und Fluchtgründe geprüft werden und es soll auch sofort eine Rückkehrberatung geben. Ginge es nach dem Innenminister, könnte ruhig auch die Zweitinstanz im Asylverfahren räumlich angebunden werden, um die Verfahren weiter zu beschleunigen. Denn diese sei dafür verantwortlich, dass das ganze Prozedere noch immer zu lange dauere.

Dass Justizminister Moser die Schnellverfahren in der Schweiz als Vorbild präsentiert hat, ärgert Kickl sichtlich. Denn das 48-Stunden-Verfahren sei nur ein Marketing-Instrument der Schweizer, da alle Vorerhebungen ausgeklammert würden. Tatsächlich brauche man selbst bei beschleunigten Verfahren im Nachbarland bis zu 100 Tage und damit deutlich länger als in Österreich.

Hoffnung setzt Kickl auf den Ausbau von "Fast-Track-Verfahren" für Personen, deren Chance auf Asyl gleich null ist. Sie werden auch in keine Länderquartiere mehr verlegt. Das betrifft unter anderem Personen aus sicheren Herkunftsstaaten.

In den Bundeszentren wird künftig eine Anwesenheitspflicht von 22 Uhr bis 6 Uhr früh gelten. Zumindest am Papier ist diese freiwillig. Wer sich nicht an sie hält, wird in Quartiere verlegt, wo es nächtens nichts gebe, womit man sich die Zeit vertreiben könne, formulierte Kickl.

(APA)

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