"Gold Plating": Handvoll Gesetze wird angepasst

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Dollar Yuan Rubel Yen und Euro Geld Dollar Yuan Rubel Yen und Euro Geld(c) imago/STPP (imago stock&people)
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Österreichische Gesetze sollen künftig nicht mehr schärfere Bestimmungen für Unternehmen haben als nach EU-Recht nötig. Die Höhe der Entlastung für die Wirtschaft ist nicht bekannt.

Österreichische Gesetze sollen künftig nicht mehr schärfere Bestimmungen für Unternehmen haben als nach EU-Recht nötig. Deshalb schlägt die Bundesregierung am Mittwoch ein Paket von Gesetzesanpassungen vor, das die Übererfüllung von EU-Vorgaben, das sogenannte "Gold Plating", in einigen Gesetzen zurückfährt.

>> Was versteht man unter Gold Plating?

Dabei geht es meist um technische Anpassungen, vom Börsegesetz bis zum Abfallwirtschaftsgesetz. Beispielsweise müssen Banken künftig den aktuellen Wechselkurs nicht mehr im Kassensaal aushängen, eine Information auf der Homepage reicht auch. Die Börse darf künftig keine strengeren Veröffentlichungen vorschreiben als in den Internationalen Regeln (IAS) vorgeschrieben. Auch die Berechnung von Pensionsrückstellungen wird vereinfacht; und wer Abfälle anliefert, unterliegt etwas vereinfachten Bestimmungen.

Die Änderung betreffen vor allem Mitteilungs-, Melde-, Zulassungs- beziehungsweise Prüfpflichten, vermerkt die Regierung. Schutzstandards würden keinesfalls gesenkt. "Sachlich gerechtfertigte" strengere Bestimmungen im österreichischen Recht, beispielsweise zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Umwelt- und sozialer Standards, bleiben von den Änderungen unberührt. Ziel sei es, "in ausgewählten Bundesgesetzen unnötige Belastungen für die Bürger zu beseitigen".

500 Vorschläge von Sozialpartnern

Der Prozess, die richtigen Paragrafen zu finden, hat schon im Jänner 2018 begonnen, ursprünglich sollte die Gesetzesnovelle Anfang 2019 in Kraft treten. Nach mehreren Verschiebungen ist es nun so weit, dass die Regierung ihre Vorschläge an den Nationalrat leitet. 800 Fälle von vermutetem "Gold Plating" wurden gemeldet, davon kamen 500 Vorschläge von den Sozialpartnern.

Angepasst werden nun 31 Bestimmungen in elf Gesetzen: das Unternehmensgesetzbuch, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002.

Zusätzlich haben einige Ministerien in ihrem Bereich Gold Plating zurückgenommen, sodass insgesamt rund 40 Bestimmungen entrümpelt werden. Um wie viel Geld die Wirtschaft damit entlastet werde, lasse sich nicht sagen.

(APA)

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