Generalprokuratur meint, Frage der politischen Motivation des US-Auslie-ferungsbegehrens ist neu zu prüfen.
Wien. Der ukrainische Oligarch Dmitrij Firtasch, dessen Auslieferung die USA von Österreich verlangen, kann einen Teilerfolg seiner Verteidiger verbuchen: Die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof vertritt in einer Stellungnahme zu dem Fall die Meinung, das Oberlandesgericht Wien hätte Firtaschs Auslieferung vorschnell für zulässig erklärt.
Korruptionsvorwürfe in den USA
Der Gas- und Chemieunternehmer Firtasch gilt als einer der reichsten Ukrainer. In den USA wird ihm vorgeworfen, über US-Banken Schmiergeld für ein Titanförderprojekt in Indien gezahlt zu haben, was Firtasch bestreitet. Er muss sich wegen des US-Auslieferungsantrags seit März 2014 in Wien aufhalten; nachdem er kurz in Haft gewesen war, kam er gegen Zahlung einer Kaution von 125 Millionen Euro durch einen russischen Geschäftsmann frei.
Das OLG Wien entschied 2017, die Auslieferung an die USA sei zulässig; das letzte Wort darüber hat der Justizminister. Firtasch bekämpfte die Gerichtsentscheidung jedoch. Eine Auslieferung ist dann nicht zu bewilligen, wenn die USA sie aus politischen Gründen verlangen. Nach Meinung der Generalprokuratur muss das OLG die Frage der politischen Motivation prüfen, obwohl die erhobenen Vorwürfe „rein krimineller“ Art seien. Dabei muss es außerdem genauer auf den konkreten Sachverhalt eingehen; das OLG hatte sich mit einem Hinweis auf die lange demokratische und rechtsstaatliche Tradition der USA begnügt.
Als Nächstes ist der Oberste Gerichtshof am Wort; er könnte dem OLG eine erneute Entscheidung auftragen. (kom)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2019)