"Brandgefährlich": Richter und Anwälte kritisieren Sicherungshaft

Sabine Matejka
Sabine MatejkaDie Presse (Fabry)
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Richtervereinigungs-Präsidentin Matejka befürchtet, dass die Regierung die Grundlage für weitergehende Eingriffe in die Freiheitsrechte schaffen will. Das Justizministerium weist das zurück.

Vertreter von Richtern und Rechtsanwälten sowie Verfassungsjuristen warnen vor der von ÖVP und FPÖ geplanten Sicherungshaft. "Das Problem liegt darin, dass man Menschen einsperren will, ohne dass ein Haftgrund vorhanden ist und das ist brandgefährlich", erklärte der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff, am Donnerstag. Er geht davon aus, dass die derzeitigen Möglichkeiten - also einerseits die Untersuchungshaft bei konkretem Tatverdacht und andererseits die Möglichkeit der Unterbringung von geistig beeinträchtigten Menschen, die gefährlich sind - ausreichen.

>> Welche Haft-Arten derzeit möglich sind

Einen konkreten Gesetzesvorschlag hat die Koalition bisher nicht vorgelegt. Eine am Mittwoch verteilte Punktation lässt aber darauf schließen, dass keine verfassungsrechtliche Einschränkung der Präventivhaft auf Asylwerber geplant ist. Diese Einschränkung soll nämlich nur durch ein einfaches Gesetz erfolgen. Matejka warnt daher davor, dass damit die Grundlagen geschaffen würden, die Inhaftierung wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auch auf andere Personengruppen auszuweiten.

Richtervereinigungs-Präsidentin Sabine Matejka befürchtet, dass die Regierung die Grundlage für weitergehende Eingriffe in die Freiheitsrechte über Asylwerber hinaus schaffen will: "So wie ich das verstanden habe, soll die Verfassungsänderung nicht gezielt auf eine Regelung im Asylbereich abstellen, sondern viel offener sein. Damit eröffnet man die Möglichkeit für weitere einfachgesetzliche Eingriffe in Freiheitsrechte." Selbst wenn eine Ausweitung auf weitere Personengruppen jetzt nicht geplant sei, wäre sie in Zukunft ohne weitere Verfassungsänderung möglich.

"Zeit nehmen, behauptete Lücke zu untersuchen"

Matejka will daher zuerst klären, ob der Eingriff in das Verfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit überhaupt nötig ist. "Man spricht immer von einer Lücke. Ich meine, dass man sich die Zeit nehmen sollte, diese behauptete Lücke zu untersuchen", plädiert die Richterin mit Blick auch auf den Anlassfall in Dornbirn. Nur wenn man tatsächlich eine Lücke finde, sollten zusätzliche Maßnahmen überlegt werden.

Sowohl Matejka als auch Wolff vermissen außerdem einen konkreten Gesetzesentwurf. Da sei vieles noch "unrein", verweist Wolff etwa auf die Frage, was nach Ablauf der sechsmonatigen Maximaldauer der "Sicherungshaft" passieren soll. Laut der Punktation der Regierung soll nämlich durchaus auch eine längere Inhaftierung möglich sein - und zwar aus nicht näher definierten "besonderen Gründen".

Mit einiger Skepsis sehen auch Verfassungsjuristen die Pläne der Koalition. Theo Öhlinger betonte am Donnerstag, dass letztlich die Detailformulierung entscheiden werde, ob das Gesetz halte. Was bisher vorgetragen wurde, begeistere ihn wenig. Das beginne bei einem schlecht gewählten Begriff und höre bei Aussagen wie jener des Innenministers auf, dass etwa jemand ein Fall für die Sicherungshaft sei, der ankündige, alle köpfen zu wollen. Denn dies werde wohl kaum ein Asylwerber tun, wenn er nach Österreich komme.

Notwendig sei jedenfalls nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch europarechtlich, dass ein substanzieller Verdacht auf strafbare Handlungen vorliege - entweder auf schon begangene oder konkret geplante. Dies müsste im Gesetz klar zum Ausdruck kommen. Bisher sei aber unklar, wie die Regierung zu formulieren gedenke. Daher verstehe er die Opposition, wenn sie nur über einen konkreten Text sprechen wolle.

Scharfe Kritik übte Verfassungsrechtlicher Heinz Mayer gegenüber den "OÖN" : "Es gibt aus gutem Grund keine Haft auf Verdacht." Wie stelle der Richter fest, ob jemand gefährlich sei, fragt der Experte. Werde abgehört, dass sich jemand mit anderen treffe, um Sprengstoffpläne zu besprechen, könne er ohnehin jetzt schon in Untersuchungshaft genommen werden.

Justizministerium weist Bedenken zurück

Das Justizministerium weist zurück, dass die Sicherungshaft einfachgesetzlich auch auf weitere Personengruppen ausgeweitet werden. Wie die Sprecherin von ÖVP-Minister Josef Moser am Donnerstag sagte, soll die geplante Neuregelung nämlich in jene Bestimmung eingebaut werden, die die verfassungsrechtliche Grundlage für die Schubhaft enthält.

Eingebaut werden soll die "Sicherungshaft" in die Schubhaft-Grundlage im Verfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit. Im dortigen Artikel 2 heißt es, dass eine Inhaftierung möglich ist, "wenn dies notwendig ist, um eine beabsichtigte Ausweisung oder Auslieferung zu sichern". Diese Bestimmung soll nun erweitert werden. Damit wird nach Angaben der Sprecherin auch klargestellt, dass eine Einschränkung auf Asylwerber vorgenommen wird. Einen konkreten Formulierungsvorschlag hat das Ministerium allerdings noch nicht vorgelegt. Der soll erst bei den Gesprächen mit der Opposition folgen. Entsprechende Einladungen haben die Klubchefs von FPÖ und ÖVP am Donnerstagnachmittag ausgesendet.

Konkret werden SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner und Neos-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger von August Wöginger (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ) für kommenden Donnerstag zu einer Verhandlungsrunde gebeten.

Beide Fraktionen haben bereits zugesichert, an Gesprächen teilzunehmen, jedoch grundsätzliche Skepsis betont. Einerseits will man einmal einen konkreten Gesetzesentwurf sehen, andererseits soll der Anlassfall zunächst aufgeklärt werden. In Dornbirn hatte ja ein vorbestrafter Asylwerber einen Beamten getötet. Die Opposition vermutet, dass der Mann schon bei den jetzigen rechtlichen Rahmenbedingungen in Gewahrsam genommen hätte werden können. Das Innenministerium bestreitet dies. Rechtsexperten vertreten unterschiedliche Meinungen.

(APA/Red.)

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