Softguns, Gaspistolen oder Attrappen

Bei allen besteht Verwechslungsgefahr.

Der Vorfall in Laakirchen, bei dem ein 84-Jähriger von der Polizei erschossen wurde, wirft die Frage auf, welche Geräte einer echten Waffe so täuschend ähnlich sehen – und wie man an sie gelangen kann.

Der erste Gedanke geht meist in Richtung der Softguns, die zuletzt öfter in die Schlagzeilen geraten sind. Dabei handelt es sich meist um keine Fantasiemodelle, sondern um Nachbauten echter Schusswaffen – für den Laien kaum von einer echten Waffe zu unterscheiden. Geschossen wird mit Kugeln aus Kunststoff, die durch den Druck einer Feder angetrieben werden. Auf kurze Distanz kann das zu Verletzungen führen – so wurde vergangenen Juni ein Bub im Salzburger Flachgau schwer am Auge verletzt. Unter das Waffengesetz fallen Softguns allerdings nicht – eine Untersuchung des Bundeskriminalamts ergab, dass die Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule damit nicht erreicht wird. Erst ab diesem Wert würde es sich um ein schusswaffenähnliches Produkt handeln, unterhalb fallen Softguns unter die Kategorie Spielzeug. Im Fachhandel werden diese Geräte dennoch erst an Personen ab 18 Jahren verkauft. Problematisch ist aber, dass bei manchen die Hinweise auf die Schussenergie fehlen – vor allem auf Jahrmärkten werden Modelle angeboten, die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.

Weniger Verwechslungsgefahr besteht bei jenen Waffen, die beim Paintball zum Einsatz kommen. Die sogenannten Markierer, die mit CO2 oder Luftdruck betrieben werden, schießen Gelatinekugeln ab, die mit Lebensmittelfarbe gefüllt sind – und bei Treffern einen Farbfleck hinterlassen. Allerdings,es gibt auch Markierer, die echten Waffen nachempfunden sind.

Eindeutig als Waffen definiert sind Schreckschusspistolen, auch Gaspistolen genannt, die Reizgas verschießen und die nur im konzessionierten Waffenhandel verkauft werden dürfen. Auch sie sind zum Teil echten Waffen nachempfunden. Kaufen kann eine solche Waffe jedermann ab 18 Jahren, eine Legitimation oder ein Waffenpass ist nicht notwendig.

Schließlich werden auch tatsächliche Waffenattrappen immer wieder verkauft. Dabei kann es sich um schussuntaugliche Nachbauten handeln, aber auch um demilitarisierte Originale. Als Dekoration an der Wand kein Problem, doch wird eine Attrappe wie eine Waffe geführt, kann das – so wie in Laakirchen – tödlich enden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.04.2010)

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