Distinguished Guests

EuGH-Richter Bilgten: „Europa hat viele gemeinsame Werte“

François Biltgen
François Biltgen
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Francois Biltgen, Richter am Europäischen Gerichtshof, erklärt im Gespräch in der Serie „Distinguished Guests“, dass kirchliche Feiertage keine Frage des EU-Rechts seien, sondern Sache der Mitgliedstaaten.

Eines der jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, das Österreich betroffen hat, war jenes um den Karfreitag, der nun zur Einführung des „persönlichen Feiertags“ geführt hat. François Biltgen, Richter am EuGH, der kürzlich als „Distinguished Guest“ am Management Center Innsbruck MCI zu Gast war, meinte: „Kirchliche Feiertage sind keine Frage des EU-Rechts, die Feiertagsregelung fällt in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten.“ Allerdings müsse jegliche Regelung EU-Rechts-konform sein. „In diesem Urteil hat der EuGH auch gesagt, dass es allein Sache Österreichs ist, die festgestellte Ungleichheit zu beheben. Er hat keine Vorgaben gemacht.“

Biltgen räumte ein, dass religiöse Werte und Haltungen in das EU-Recht hineinspielen. Etwa durch die Grundrechtecharta, die die Freiheit auf Religionsausübung schützt. „Artikel 17 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union sagt, dass die EU den Status der Kirche und anderen Gemeinschaften achtet. Schließlich haben wir auch das Verbot jeglicher Diskriminierung aus Gründen der Religion und Überzeugung.“ Und eine Richtlinie des Ministerrates aus dem Jahr 2000 legt fest, wie der Rahmen der Ausübung dieses Verbots der Diskriminierung auszusehen hat. „Letztendlich liegt es am EuGH, im Verbund mit den nationalen Gerichten zu sichern, dass die Richtlinie einheitlich ausgelegt und angewendet wird.“

Einheit in der Vielfalt

Darüber nahm der Luxemburger bei der Veranstaltung in Innsbruck zur Frage Stellung, ob es in der EU angesichts ihrer großen und diversen Bevölkerung überhaupt einen gemeinsamen Wertekanon geben könne. Biltgens Antwort ist ein klares ja. „Ein Motto der EU ist die Einheit in der Vielfalt.“ In Artikel 4 des EU-Vertrags sei die Gleichheit der Mitgliedsstaaten und ihrer nationalen Identität gewahrt. Die Mitgliedsstaaten hätten die Werte festgeschrieben wie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschen- und Minderheitenrechte.

„Diese Werte sind allen Mitgliedsstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit Solidarität und Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet. Das ist doch schon was, für gemeinsame Werte, oder?“

www.mci.edu

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