Stadt Wien prüft, ob IS-Enkelkinder nach Österreich dürfen

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Die Mutter der Wienerin Sabina S., die sich in Syrien dem IS anschloss, will ihre Enkelkinder zurück holen. Doch die Staatsbürgerschaft der Kinder sei noch nicht geklärt, sagt Wiens Stadtrat Czernohorszky.

Die Mutter eines der beiden Wiener Mädchen, die sich 2014 nach Syrien begaben, um sich dort der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen, will ihre Enkelkinder nach Österreich holen. Voraussetzung dafür ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Das diesbezügliche Verfahren laufe noch, sagte der zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) am Mittwoch im Gemeinderat. Die zuständige MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft) sei bemüht, den Prozess „so zügig und schnell wie möglich“ abzuschließen.

Wann es abgeschlossen ist, könne aber „leider nicht“ gesagt werden, erklärte MA 35-Leiter Werner Sedlak. „Die Problematik ist, dass es offensichtlich keine Urkunden gibt, die nachweisen, dass die Kinder von einer österreichischen Mutter abstammen.“ Es soll sich um die Kinder von Sabina S. handeln. Die gebürtige Wienerin verschwand 2014 gemeinsam mit ihrer Freundin Samra K. und gab an, in Syrien kämpfen zu wollen.

Laut dem Anwalt der Mutter von Sabina S. sei sie vermutlich bei der Schlacht um die letzte IS-Hochburg Baghouz im März ums Leben gekommen. Auch vom Vater der Kinder fehlt jede Spur. Die Mutter von Sabina S.fand ihre Enkelkinder (3 und 1,5 Jahre alt) mit Unterstützung des Politologen Thomas Schmidinger im kurdischen Gefangenenlager Hol in der nordsyrischen Provinz Al-Hasakah. Dort befinden sich die Kinder in Obhut von syrischen Frauen.

Kein Einbürgerungsverfahren

Um die Identität der Kinder zu klären ist die Magistratsabteilung mit dem Außenministerium und der Vertretung in Damaskus in Kontakt getreten, um eine DNA-Probe zu organisieren. Dies gestalte sich als schwierig, da es für Syrien eine Reisewarnung gebe bzw. jemand gefunden werden müsse, der qualifiziert sei, eine solche Probe zu ziehen, sagte Sedlak.

Stadtrat Czernohorszky stellte in der Fragestunde überdies klar, dass es sich bei dem sogenannten Feststellungsverfahren der MA 35 nicht um ein Einbürgerungsverfahren handelt. „Es geht nicht darum, jemanden die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen, der sie bisher noch nicht hatte.“ Vielmehr gelte die Frage zu klären, ob die Kinder seit ihrer Geburt Österreicher seien. Dies sei dann der Fall, wenn die Mutter Österreicherin ist.

Überdies gehe es bei der Behördenarbeit auch nicht um die Frage, ob die beiden Kinder nach Österreich zu holen sind oder um deren Einreise nach Österreich. Dafür sei der Bund zuständig. „Das Land Wien hat keinerlei Einfluss, keine faktische Möglichkeit eine Einreise von Personen zu ermöglichen oder zu verunmöglichen.“

(APA/red.)

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