Momentan gibt es kaum Sanktionen und wenig Prüfmöglichkeiten. Diese Regeln könnten das ändern.
Nächste Woche wollen sich Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker und Kanzlerin Brigitte Bierlein treffen. Das Thema: die Gesetzeslage zur Parteien- und Wahlkampffinanzierung, die Kraker anprangert. Doch woran kranken die österreichischen Regeln eigentlich? Ein Überblick über die gesetzlichen Lücken, die Parteien momentan ausnützen können.
Ein Bericht ohne Pflicht
Das Problem: Sieben Millionen Euro darf eine Partei in einem Wahlkampf ausgeben. Wie spendabel eine Partei wirklich war, steht in ihrem Rechenschaftsbericht. Doch wenn eine Partei keine Lust hat, einen Bericht abzugeben, gibt es auch keine Strafen.