Nationalrat setzt heute doppelten Deckel auf Parteispenden

APA/ROLAND SCHLAGER
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Kein Spender darf mehr als 7500 Euro pro Jahr zahlen, keine Partei mehr als 750.000 Euro annehmen. Die neuen Regeln sollen schon im laufenden Wahlkampf in Kraft treten.

SPÖ, FPÖ und die Liste "Jetzt" beschließen heute, Mittwoch eine deutliche Verschärfung bei Parteispenden. Die neuen Regeln zielen vor allem auf die von Großspendern zuletzt großzügig bedachte ÖVP und die Neos. Eine Rechnungshofkontrolle der Parteifinanzen soll es aber nicht geben und ein Straftatbestand gegen illegale Parteienfinanzierung kommt nicht.

  • Spenden: Bisher durften Parteien Spenden in beliebiger Höhe annehmen, mussten aber offenlegen, von wem sie mehr als 3500 Euro jährlich erhalten haben. Künftig gilt ein doppelter Deckel: Kein Spender darf mehr als 7500 Euro pro Jahr zahlen, keine Partei mehr als 750.000 Euro annehmen. Alles darüber hinaus ist dem Rechnungshof zu überweisen. Außerdem müssen Spenden ab 2500 Euro sofort offengelegt werden (derzeit ab 51.000 Euro). Spenden von Ausländern sind künftig ganz verboten (derzeit ab 2550 Euro), anonyme und Barspenden ab 500 Euro (derzeit 1020 bzw. 2550).

    Die Spendenobergrenze gilt auch für Parteien, die keine Parteienförderung erhalten. Nur völlig neue Parteien dürfen bei ihrem ersten Antreten bis zu eineinhalb Millionen Euro einsammeln (Einzelspenden bis zu 37.500 Euro). Für Unternehmen mit Tochterfirmen gilt die 7500 Euro-Grenze im gesamten Konzern. Keine Deckelung ist für Sponsorings vorgesehen. Sie müssen weiterhin ab 12.000 Euro pro Jahr offengelegt werden.

  • Wahlkampfkostengrenze: Die zuletzt auf 7,14 Millionen Euro valorisierte Wahlkampfkostengrenze wird wieder auf sieben Millionen Euro gesenkt. Wer sie sprengt, riskiert höhere Strafen. Derzeit sind es zehn bis 25 Prozent der Überschreitung, künftig mindestens 15 und höchstens 150 Prozent. Letzteres gilt, wenn die Kostengrenze um die Hälfte überschritten wird (also ab zehneinhalb Millionen Euro). Zudem gibt es ein Kostenmonitoring beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt. Dort müssen auch Personenkomitees registriert werden, deren Ausgaben dann zur Kostengrenze zählen.

  • Teilorganisationen wie die Bünde der ÖVP werden in die Rechenschaftspflicht der Parteien einbezogen. Derzeit müssen sie nur große Spenden offenlegen, künftig sämtliche Einnahmen und Ausgaben. Außerdem sind im jährlichen Rechenschaftsbericht auch hohe Mitgliedsbeiträge über 7500 Euro zu melden. Die Umgehung der Meldepflichten durch formale Trennung von der Partei, wie im Fall der SPÖ-Gewerkschafter und -Pensionisten, bleibt aber möglich. Parteien, die keinen Rechenschaftsbericht vorlegen, sollen die Parteienförderung verlieren.

  • Inkrafttreten sollen die neuen Regeln schon im laufenden Wahlkampf. Als Spendendeckel für den Rest des Kalenderjahres sind 375.000 Euro vorgesehen. Spenden, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geleistet wurden, fallen nicht unter den Deckel.

    Nicht umgesetzt werden Forderungen von Rechnungshof und Transparenzinitiativen. Insbesondere gibt es keine Rechnungshofkontrolle der Parteifinanzen. Auch einen Straftatbestand gegen illegale Parteienfinanzierung gibt es nicht. Somit kann die Staatsanwaltschaft selbst bei schwersten Verstößen gegen das Parteiengesetz nicht ermitteln.

(APA)

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