Finanzen

FPÖ reicht Rechenschaftsbericht für 2018 nach

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Rechnungshof(c) Clemens Fabry, Presse
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Weil ein Wirtschaftsprüfer als Folge der Spesenaffäre um Ex-Parteichef Strache mit einer Sonderprüfung beauftragt worden war, hatte sich der Bericht deutlich verzögert.

Die FPÖ hat ihren Rechenschaftsbericht für das Jahr 2018 abgegeben. Als letzte der Parlamentsparteien übermittelten die Freiheitlichen ihre Daten zu den Parteifinanzen am Montag an den Rechnungshof. Weil ein Wirtschaftsprüfer als Folge der Spesenaffäre um Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache mit einer Sonderprüfung beauftragt worden war, hatte sich der Bericht deutlich verzögert.

Dem Parteiengesetz zufolge müssen die Rechenschaftsberichte bis zum 30. September des Folgejahres an den Rechnungshof übermittelt werden. Sollte das nicht möglich sein, ist eine einmalige vierwöchige Nachfrist möglich. Diese Nachfrist konnte die FPÖ erneut nicht einhalten, weil die FPÖ-Landesorganisation Wien einen Wirtschaftsprüfer mit einer Sonderprüfung der Abrechnungen von Straches Spesen beauftragt hatte. Im September war kurz vor der Nationalratswahl bekannt geworden, dass Strache einen Spesenrahmen von bis zu 10.000 Euro monatlich hatte und ihm die Wiener Landespartei auch einen Mietzuschuss von 2500 Euro monatlich gewährte. "Dieses Ergebnis musste man abwarten", hieß es am Montag von der FPÖ.

Eine weitere Fristverlängerung des Rechnungshofes hatte es allerdings nicht mehr gegeben. Das sei gesetzlich nicht vorgesehen, sagte Rechnungshof-Sprecher Christian Neuwirth am Montag. Nun sei der Bericht allerdings eingetroffen, er werde umgehend bearbeitet, hieß es weiter.

Laut FPÖ-Bundesfinanzreferent Hubert Fuchs gehe aus dem Rechenschaftsbericht der Freiheitlichen "klar hervor, dass es keine finanziellen Unregelmäßigkeiten gegeben habe". In einer Aussendung betonte Fuchs außerdem, dass die FPÖ "um äußerste Transparenz" bemüht sei.

SPÖ, Grüne und Neos hatten ihre Rechenschaftsberichte für das Jahr 2018 zeitgerecht beim Rechnungshof abgeliefert. Die ÖVP nutze die vierwöchige Nachfrist, um den Finanzbericht abzugeben.

(APA)


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