Der Medienfachmann, der einen tödlichen Bootsunfall verursacht hatte, bekam neuneinhalb Monate Haft. Um dem Gefängnis zu entgehen, wird der 46-Jährige voraussichtlich einen Fußfessel-Antrag stellen.
Graz/Klagenfurt. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat am Dienstag die Berufung jenes 46-jährigen Niederösterreichers zurückgewiesen, der für einen tödlichen Bootsunfall am Wörthersee verantwortlich ist. Damit bleibt es bei dem in erster Instanz (Landesgericht Klagenfurt) verhängten Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung.
Die Haftstrafe wurde wegen der langen Verfahrensdauer von zehn auf neuneinhalb Monate reduziert. Der Anwalt des Verurteilten, Alexander Todor-Kostic, erklärte der „Presse“, dass nun auf die Aufforderung zum Haftantritt zu warten sei. Danach sei es sehr wahrscheinlich, dass der 46-Jährige einen Fußfessel-Antrag stellen werde. Zur Erklärung: Gibt die Haftanstalt diesem Antrag statt (damit ist zu rechnen), kann die Strafe im Hausarrest verbüßt werden. Als Sicherungsinstrument dient die elektronische Fußfessel. Eine Voraussetzung für den Hausarrest ist laut Strafvollzugsgesetz die Ausübung einer „geeigneten Beschäftigung“. Damit ist Erwerbstätigkeit gemeint. Die Zeiten, in denen nicht gearbeitet wird, muss der Betreffende in seiner Unterkunft verbringen.
Bootslenker alkoholisiert
Am 2. Juni 2017 war es zum besagten Bootsunglück gekommen. Laut Urteil hatte der nunmehr verurteilte Medienfachmann ein PS-starkes Motorboot im stark alkoholisierten Zustand gelenkt. Bei einem Manöver fiel ein Freund ins Wasser. Dieser Mann, ein 44-jähriger Kremser Baumeister, wurde von der Schiffsschraube erfasst und getötet. Laut dem Gutachten des vom Erstgericht herangezogenen Experten Hermann Steffan fuhr der spätere Angeklagte rückwärts. Dadurch sei der im Wasser befindliche Mann von der Schiffsschraube erfasst worden. Feuerwehrtaucher fanden tags darauf die Leiche des Mannes auf dem Grund des Sees in 30 Metern Tiefe.
Als Beschuldigter hatte der 46-Jährige erklärt, sein Freund habe ihm von hinten ins Lenkrad gegriffen, dadurch habe sich das Boot so bewegt, dass beide ins Wasser gefallen seien. Diese Version war aber mit dem Gutachten nicht in Einklang zu bringen.
Verteidiger Todor-Kostic: „Es ist ein besonders tragischer Fall mit einer Verkettung von unglücklichen Umständen, die zum Tode führten“. Die Rekonstruktion des Gutachters sei „nicht valide“.
Oberstaatsanwältin Nicole Dexer ließ die Kritik am Gutachten nicht gelten und forderte eine höhere Strafe für den Beschuldigten.
Der Beschuldigte: „Ich spüre eine gewisse moralische Schuld, weil ich alkoholisiert war, aber im juristischen Sinne schließe ich mich den Ausführungen meines Anwalts an.“
„Das Nachtatverhalten des Angeklagten ist für uns entscheidend“, betonte indes Richterin Karin Kohlroser. Und wies daraufhin, dass der 46-Jährige direkt nach dem Unfall nicht von einem ins Lenkrad greifenden Freund gesprochen hatte. „Das erste, was man in so einem Fall zu den Beamten sagen würde, ist: ,Der hat mir ins Lenkrad gegriffen und deshalb ist das passiert‘.“ Das habe der Beschuldigte aber erst am Tag danach gesagt und deshalb sei das eine „zurechtgelegte Rechtfertigung“. (m. s./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.07.2019)