Auch Reiche dürfen um ihren Ruf fürchten

Clemens Fabry
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Das Oberlandesgericht Innsbruck war der Meinung, dass ein Blogeintrag dem Industriellen Hans Peter Haselsteiner nicht richtig schaden könne. Doch, meint nun das Höchstgericht. Auch Reiche hätten ein Recht auf Widerruf.

Wien. Geld zu haben, so lautet eine weitläufige Meinung, kann vor Gericht nur nutzen. Doch in einem aktuellen Rechtsstreit schien sogar das Gegenteil wahr zu werden. Es ging um die Frage, welche Rechte dem Industriellen Hans Peter Haselsteiner zukommen, nachdem in einem Blogeintrag falsche Dinge über ihn behauptet worden waren.

Dem Fall lag ein Streit zwischen dem Mäzen und dem Publizisten Markus Wilhelm zu Grunde. Letzterer ist in Tirol für seine Aufdeckerplattform „dietiwag.org“ bekannt, die auch ein Diskussionsforum enthält. Auf dieser Seite erschienen Berichte, die sich gegen die Tiroler Festspiele in Erl richteten und umfangreiche juristische Nachspiele haben. Und manche der Entscheidungen fielen für den Blogbetreiber unerfreulich aus.

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