Neue EU-Kommission

Die ungeprüften EU-Kommissare

Archivbild: Von der Leyens Team
Archivbild: Von der Leyens TeamAPA/AFP/KENZO TRIBOUILLARD
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Die vorläufige Ablehnung der Kandidaten aus Ungarn und Rumänien durch das Europaparlament legt die Schwächen der Bestellung der Kommission offen. Eine strenge Prüfung ihres privaten und finanziellen Hintergrundes gibt es nämlich nicht.

Die Welt der Politik verdankt der Welt des Sports viele Metaphern, nicht wenige davon sind eher irreführend oder deplatziert. Eine jedoch ist sehr hilfreich für das Verständnis politischer Abläufe, zumindest im Englischen. „To vet“ bedeutet dort nämlich, einen Kandidaten für ein wichtiges Amt vor seiner Nominierung auf Herz und Nieren auf mögliche private Skandale, finanzielle Unsauberkeiten oder Interessenkonflikte zu prüfen. Der Ausdruck stammt aus dem Pferderennsport, wo er ab Ende des 19. Jahrhunderts die tierärztliche Prüfung der Rösser vor dem Rennen bezeichnete. Der Tierarzt, das ist „the veterinarian“, oder kurz: „the vet“. Aus dem Substantiv wurde ein Verb, das ins Politische hinüberwanderte, und so ist „Vetting“ vor allem in den Vereinigten Staaten ein Standardbegriff des politischen Maschinenwerks.

Was die Frage aufwirft: wieso werden die Kandidaten für die Europäische Kommission keinem Vetting unterzogen? Die vorläufige Zurückweisung der Kandidaten aus Rumänien und Ungarn durch den Rechtsausschuss des Europaparlaments am Donnerstag verdeutlicht dieses Problem. Denn nüchtern betrachtet hätten weder Rovana Plumb, von der designierten Präsidentin Ursula von der Leyen als Verkehrskommissarin, noch László Trócsányi, für das Dossier Erweiterung eingeplant, überhaupt vorgeschlagen werden dürfen. Denn beide Kandidaten sind mit schweren Mängeln behaftet: Plumb kann weder schlüssig erklären, wie sie an einen Privatkredit von umgerechnet 170.000 Euro kam, um ihren heurigen Europawahlkampf zu finanzieren -geschweige denn, wie sie ihn zurückzuzahlen gedenkt. Trócsányi wiederum hat die komplette Entflechtung von seiner Anwaltskanzlei nicht überzeugend dargelegt, und, wie aus dem der „Presse“ vorliegenden vertraulichen Bericht des Rechtsausschusses ersichtlich ist, auch nicht Bedenken über mögliche Naheverhältnisse zum Kreml ausgeräumt: denn während seiner Zeit als ungarischer Justizminister verfügte er die Auslieferung mutmaßlicher russischer Waffenhehler nach Moskau, wo sie postwendend frei gingen.

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