Medienerlass

Polizei muss nicht mehr verpflichtend Herkunft von Straftätern nennen

SONDERSITZUNG DES NATIONALRATES: KICKL(PESCHORN/MUeLLER
SONDERSITZUNG DES NATIONALRATES: KICKL(PESCHORN/MUeLLERAPA/ROBERT JAEGER
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Der scheidende Innenminister, Wolfgang Peschorn, trennte sich noch Anfang Jänner von einem Relikt aus der Ära Herbert Kickl.

Die österreichischen Polizeibehörden müssen die Herkunft von Straftätern nicht mehr verpflichtend veröffentlichen. Das ist einer der Punkte, den der am Dienstag aus dem Amt geschiedene Innenminister, Wolfgang Peschorn, in einem neuen Medienerlass verpackt hat. Peschorn gab dies in einem Interview mit der "Kleinen Zeitung" am Dienstag bekannt.

Der Medienerlass wurde demnach am 2. Jänner 2020 veröffentlicht. "Herkunft, Rasse oder Religion von Straftätern sollen nur kommuniziert werden, wenn es für Zweck und Ziele der Kommunikation auch nötig ist. Dies hat stets unter dem Blickwinkel der Menschenrechte und des Datenschutzes zu erfolgen", sagte Peschorn.

Damit entschärft Peschorn eine vielfach kritisierte Entscheidung seines FPÖ-Vorgängers als Innenminister, Herbert Kickl. In einem früheren Erlass hatte Kickl im September 2018 verlangt, dass die Nennung von Staatsbürgerschaft beziehungsweise Herkunft im Sinne der Glaubwürdigkeit nur dann zu unterbleiben habe, wenn dadurch eindeutige Rückschlüsse auf konkrete Personen gezogen werden könnten. Dafür gab es heftige Kritik.

Wie die nachgeordneten Dienststellen des Innenministeriums und der Landespolizeidirektionen mit den neuen Bestimmungen umgehen, bleibt ihnen nun weitgehend selbst überlassen. Die neue Bestimmung ist eine "Kann"-Regelung gegenüber der de facto "Muss"-Regelung zuvor.

(APA/Red.)

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