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Mindestlohn-Lexikon: Wer was genau will

(c) FABRY Clemens
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Ein türkis-grüner Plan – und zwei rote.

Wien. In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn, wie man ihn aus Deutschland kennt. Der Grund sind die fast flächendeckenden Kollektivverträge. Nun ändert sich das – zumindest teilweise. Ein Überblick über erfolgte Änderungen und Ideen:

Was die Bundesregierung will: In jenen Branchen, die nicht von Kollektivverträgen erfasst sind und in denen weniger gezahlt wird als der niedrigste Lohn des Kollektivvertrags der gewerblichen Wirtschaft (derzeit wären das 1500 Euro brutto), will man die Löhne anheben. Das soll unter „Einbindung der Sozialpartner“ geschehen, notfalls aber soll das Bundeseinigungsamt den Anwendungsbereich der Kollektivverträge per Satzung ausdehnen. Das geht freilich schon jetzt. Neu ist laut Experten aber, dass diese Behörde auch unzureichende Kollektivverträge korrigieren soll. Das jedoch könne rechtlich schwierig werden, da Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden das Grundrecht der Koalitionsfreiheit zusteht.

Was die Bundes-SPÖ will: Im Wahlkampf skizzierte man Ähnliches wie nun die Regierung plant. Einen Mindestlohn, der – wenn nicht durch Kollektivverträge – durch die Stärkung des Satzungsinstruments erreicht werden soll. Die angepeilten 1700 Euro Mindestlohn sollten auch im öffentlichen Dienst umgesetzt werden. Wobei davon noch die Sozialabgaben abgezogen werden müssten – jedoch nicht die Lohnsteuer. Denn zusätzlich will man für alle die Grenze für steuerfreies Einkommen von circa 1000 Euro auf 1700 pro Monat anheben.

Was das Burgenland beschlossen hat: Das neue Besoldungsrecht sieht einen Mindestlohn von 1700 Euro netto im Landesdienst vor (d. h. hier sind die Sozialabgaben schon abgezogen). Brutto sind das 2450 Euro. (uw)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2020)

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