Die ersten Teile der Steuerreform treten 2021 in Kraft. Sie bringen eine Entlastung bei der Lohnsteuer und eine Verteuerung verbrauchsstarker Autos.
Wien. Es war eine geselliger Mittwochabend bei der Regierungsklausur in Krems und für manche Minister eine kurze Nacht. Denn Donnerstag in den frühen Morgenstunden gab es letzte Gesprächen zum ersten Teil der Steuerreform, der 2021 in Kraft treten soll.
Wirkliche Überraschungen präsentierten Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) nach der Sitzung des Ministerrats zwar nicht, auch viele Details blieben offen. Die Richtung ist aber klar: Schon im kommenden Jahr werden steuerrechtlich mehrere Punkte umgesetzt, die einen Vorgeschmack geben auf die ökosoziale Steuerreform. Sie soll 2022 umgesetzt werden, noch im Februar wird eine Taskforce zur Erarbeitung der Reform eingesetzt, sie wird von Gewessler und Blümel geleitet.
Am stärksten werden Autofahrer die ökologischen Änderungen im Steuerrecht ab 2021 spüren.
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die beim Kauf eines Neuwagens fällig ist, wird neu geordnet. Ziel sei eine „Erhöhung der Spreizung zwischen emissionsfreien und emissionsstarken Neuwagen“, erklärte Gewessler.