Religiöse Symbole

Richter wollen kein Kreuz im Gerichtssaal

Die Presse
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Die Richtervereinigung spricht sich klar gegen religiöse Symbole im Gerichtssaal aus und fordert vom Justizministerium klare Regeln und ein Neutralitätsgebot.

Kofptücher in Schulen verbieten, Kreuze hängen lassen - die Debatte um religiöse Symbole ist wieder einmal entbrannt. Während Integrationsministerin Susanne Raab das Kreuz in Schulen hängen lassen will, spricht sich die Richtervereinigung klar gegen das christliche Symbol, aber auch gegen andere religiöse Symbole im Gerichtssaal aus.

Dabei ist das Kreuz in der Praxis schon längst aus den Gerichten verschwunden, sagt Sabine Matejka, die Präsidentin der Richtervereinigung, gegenüber dem ORF. Eine klare Regelung fehle aber dennoch. „In den Gerichtssälen hängt grundsätzlich kein Kreuz an der Wand, es gibt auch keine Regelung, dass das so sein müsste.“

So könne es sein, dass an einzelnen Standorten, etwa in historischen Gebäuden, noch Kreuze hängen würden. Dies entscheide der jeweilige Gerichtspräsident oder Gerichtsvorsteher.

Matejka wünscht sich deshalb eine einheitliche Lösung, wenn es um religiöse Symbole im Gerichtssaal geht. „Wir fordern eine umfassende Neutralität, das heißt, jegliche religiösen Symbole." Das schließe Kopftücher genauso ein wie Kreuze. „Wir sehen das umfassend, wir behandeln auch alle Religionen was das betrifft gleich. In der Politik wird da halt leider differenziert", sagt Matejka.

Zadic: Kreuze „okay"

Neu ist die Forderung nach einem Neutralitätsgebot nicht. Eine gesetzliche Änderung hat aber noch kein Justizminister in Angriff genommen. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) äußerte sich zum Thema Kreuz in öffentlichen Gebäuden in der ORF-Sendung „Report“: „Ich persönlich bin der Meinung, dass wir in einem säkularen Staat leben und dass öffentliche Räume natürlich auch ohne religiöse Symbole auskommen.“ Diese Meinung sei aber in Österreich nicht mehrheitsfähig, was für Zadic „okay“ sei. 

Im Gegensatz zu Gerichtssälen gibt es in Schulen eine klare Regelung: So gibt das Wiener Schulgesetz vor, dass in Pflichtschulen, an denen die Mehrzahl der Schüler einem christlichen Religionsbekenntnis angehören, in den Klassenzimmern ein Kreuz anzubringen ist. Kontrollen gibt es dazu aber keine.

>>> Bericht des ORF

(red.)

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