Ein EGMR-Urteil könnte erhebliche Folgen für die Migrationspolitik der EU haben. Künftig hat nicht jeder, der es in die EU schafft, dort das Recht, Asyl zu beantragen.
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Von der breiteren Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dieser Tage ein Urteil gesprochen, das für die Migrationspolitik der EU möglicherweise erhebliche Folgen haben wird – und zwar durchaus zum Guten. Zumindest dann, wenn man meint, dass die Zuwanderung aus Afrika und der arabischen Welt oder Afghanistan gestoppt gehört.
(Siehe allerdings diese Presse-Geschichte)