Coronavirus

Dienstreise nach China? Oder nach Italien?

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Können Mitarbeiter Dienstreisen in betroffene Gebiete verweigern?

Ja, sie können, sagt Binder Grösswang-Anwältin Hemma Parsché. Mit dem Argument, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter bestmöglich schützen müssen – auch vor Ansteckung.

  • Von Dienstreisen (und auch allen anderen) in Regionen, für die eine Reisewarnung des Außenministeriums ausgesprochen wurde, ist grundsätzlich abzuraten.

  • Weil sich das Virus weltweit ausbreitet, ist zu überlegen, ob Telefon- oder Videokonferenzen nicht ausreichen. 

  • Sollte die Dienstreise als erforderlich eingestuft werden und keine Reisewarnung bestehen, muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter Schutzmaßnahmen anbieten: Masken, Handschuhe, Desinfektionsmittel etc.

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