Können Mitarbeiter Dienstreisen in betroffene Gebiete verweigern?
Ja, sie können, sagt Binder Grösswang-Anwältin Hemma Parsché. Mit dem Argument, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter bestmöglich schützen müssen – auch vor Ansteckung.
- Von Dienstreisen (und auch allen anderen) in Regionen, für die eine Reisewarnung des Außenministeriums ausgesprochen wurde, ist grundsätzlich abzuraten.
- Weil sich das Virus weltweit ausbreitet, ist zu überlegen, ob Telefon- oder Videokonferenzen nicht ausreichen.
- Sollte die Dienstreise als erforderlich eingestuft werden und keine Reisewarnung bestehen, muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter Schutzmaßnahmen anbieten: Masken, Handschuhe, Desinfektionsmittel etc.