Neues Studienrecht

Bildungsminister Faßmann will mehr „Studierbarkeit“

Bildungsminister Heinz Faßmann
Bildungsminister Heinz FaßmannAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) will das Universitätsgesetz an die Lebensrealität von Studierenden anpassen. An deren Vorliebe für „Massenfächer“ wird das jedoch nichts ändern.

Wien. Der Studienalltag von aktuell rund 377.000 heimischen Hochschülern hat sich in den vergangenen 20 Jahren maßgeblich verändert. Das aus dem Jahr 2002 stammende Universitätsgesetz entspricht deshalb in vielen Bereichen nicht mehr deren Lebensrealität. Im türkis-grünen Regierungsprogramm ist deshalb dessen Novellierung angekündigt. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) skizzierte am Montag nun erstmals seine Vorstellungen, die er im Beisein der Präsidentin der Universitätenkonferenz (Uniko) sowie TU-Rektorin Sabine Seidler vor Journalisten darlegte. Seidler hatte sich zuvor im „Presse“-Interview bereits für mehr Leistungsorientierung ausgesprochen.

So soll eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Uniko, der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) sowie des Bildungsministeriums im Laufe des Frühjahrs die Novelle des Studienrechts erarbeiten. Prinzipiell im Fokus steht dabei die Verbesserung der allgemeinen „Studierbarkeit“. Konkret will Faßmann das Unigesetz näher an die Lebensrealität der Studierenden heranführen. Denn im Gesetz werde derzeit zu wenig zwischen einzelnen Zielgruppen differenziert, heißt es aus dem Ministerium. Aus Studierendensicht bedeute das mehr Achtsamkeit für etwaige Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung oder psychische Probleme, wie Dora Jandl vom Vorsitzteam der ÖH im Gespräch mit der „Presse“ betont.

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