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Coronavirus: Ärzte dürfen Patienten ab sofort auch telefonisch krankschreiben

Fabry / Die Presse
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Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, dürfen ab sofort Ärzte ihre Patienten nach einer telefonischen Anamnese krankschreiben. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

Was in Deutschland bereits Anfang der Woche eingeführt wurde, ist ab sofort auch in Österreich möglich – Patienten dürfen sich telefonisch von ihrem Hausarzt krankschreiben lassen. Das soll die weitere Ausbreitung des Coronavirus eindämmen.

Wie funktioniert die telefonische Krankschreibung?

Patienten mit leichteren Erkrankungen der oberen Atemwege (also Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, etc.), die keine schwere Symptomatik wie etwa Atemnot, hohes Fieber und starke Gliederschmerzen aufweisen, dürfen beim Arzt anrufen und sich krankschreiben lassen. Die Ärzte sind dazu aber nicht verpflichtet und es liegt auch in ihrem Ermessen, ob und bei welchen Patienten sie telefonische Krankschreibungen durchführen. Auch über die Dauer des Krankenstandes entscheidet der Arzt – wie bei einer gewöhnlichen Krankschreibung. In Deutschland gilt nämlich eine Beschränkung auf sieben Tage.

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