Wer einen Prozess anfangen oder gegen Urteile berufen will, bekommt dafür mehr Zeit. Die Fristen sollen bis Ende April unterbrochen werden, bis dahin wird nur Dringendes verhandelt.
Wien. Fristen, das weiß jeder Jurist, sind das Um und Auf. Denn werden sie etwa bei Berufungen nicht gewahrt, ist der Prozess in aller Regel verloren. Doch in Zeiten des Coronavirus werden nun ebendiese Fristen verlängert. Das gaben Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Mittwoch bekannt.
1. Die Gerichtsfristen werden bis Anfang Mai unterbrochen.
ÖVP und Grüne wollen am Donnerstag ein Gesetz im Nationalrat einbringen, das die Gerichtsfristen unterbricht. Und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem das Gesetz in Kraft tritt (wann das genau ist, kann noch nicht gesagt werden). Gelten soll die Unterbrechung bis Ende April. Ab 1. Mai würden dann die Gerichtsfristen wieder normal zu laufen beginnen.