Ausgangsbeschränkungen

Pass, Wohnen, Soziales: Welche Behörden in Wien noch aktiv sind

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Spezielle Regelungen gelten z. B. für Pass- und Meldewesen, Märkte und das Parken in Wien. Dazu werden Über-65-Jährige, die von Corona besonders betroffen sind, von der Stadt speziell unterstützt.

Die Stadt Wien befindet sich im Corona-Krisenmodus. Das bedeutet, dass der allgemeine Parteienverkehr mit Antragstellungen auf Online-Betrieb und Telefonservice umgestellt wurde, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Doch es gibt Ausnahmen: Spitäler und Betreuungseinrichtungen, Einsatzkräfte, Kindergärten und Schulen (Betreuung), öffentliche Verkehrsmittel, die Wasser-, Gas- und Stromversorgung sowie die Müllabfuhr funktionieren wie bisher. „Die Presse“ bringt einen Überblick (Stand: Donnerstagabend):

Die Magistratischen Bezirksämter (Melde-Pass-Fundservice, Gewerbeanmeldung, Lebensbestätigungen) haben grundlegende Informationen online gestellt. Eine Auskunft oder Antragstellung erfolgt nur mehr per E-Mail und telefonischer Kontaktaufnahme. Anträge können vor Ort in dafür vorgesehenen Boxen abgegeben, bzw. von dort geholt werden. Alle Schanigärtengenehmigungen und diverse andere Bescheide werden, bis die Post wieder regulär zustellt, nicht ausgestellt. Dafür aber Strafen, die verjähren könnten.

Mietbeihilfe wird automatisch verlängert

Persönliche Vorsprachen in den Sozialzentrumsstandorten sollen (bis auf wenige, absolute Maßnahmen) vermieden werden. Deshalb werden aktuell anspruchsberechtigte Personen für eine Mietbeihilfe (Ansprüche, die im März, April und Mai 2020 auslaufen) ab sofort auch ohne Antrag verlängert. Die Betroffenen (häufig ältere Personen) werden darüber per Telefon oder E-Mail verständigt. Dasselbe Verfahren findet für Dauerleistungsbezieher Anwendung. An den Standorten der Sozialzentren wird es zudem weiterhin die Möglichkeit geben, per Einwurfbox Unterlagen abzugeben.

Ähnliches gilt für die MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft). Informationen gibt es online, Auskunft oder Antragsstellung erfolgt per E-Mail oder Telefon – ebenso wie bei den Wiener Standesämtern (Trauungen finden derzeit allerdings keine statt). Informationen für Geburtsbeurkundung liegen in Geburtsspitälern oder am Standesamt auf; die erforderlichen Unterlagen (Kopien) können per Post oder eingescannt per E-Mail an das Standesamt übermittelt werden. Sterbebeurkundung erhält man derzeit ausschließlich über die beauftragten Bestattungsunternehmen. Und Friedhofsbesuche sind weiterhin erlaubt. Bei Begräbnissen ist ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Menschen einzuhalten. Die Benutzung der Aufbahrungshalle ist aber nicht möglich, die Zeremonie findet im Freien statt.

Service-Hotline für ältere Menschen

Und in den Bezirksgesundheitsämter wurden Impfungen ausgesetzt und Schulärzte zur Unterstützung für KAV, MA 15 und Rettung abgezogen.
Neu ist eine Service-Hotline für Risikogruppen (Tel.: 4000-40001). Dort gibt es Hilfestellung für ältere Personen bei der Organisation des Alltags (Essenszustellung, Einkauf, Lieferservice). Für die Über-65-Jährigen gibt es von der Stadt auch einen 50 Euro Taxi-Gutscheine zur Erledigung von dringenden Arztwegen, etc.

Kindergärten, Volksschulen, AHS-Unterstufen und Neue Mittelschulen (NMS) sind für Eltern mit dringendem Betreuungsbedarf geöffnet. Beispielsweise für die Kinder von jenen Wienern, deren Arbeit notwendig ist, um die Wiener Infrastruktur weiterhin am Laufen zu halten.

Wohnungsrückgaben: Termine für Wohnungsrücknahmen und neue Vertragsabschlüsse werden vorerst auf Mitte April 2020 verschoben. In Ausnahmefällen, etwa bei drohender Obdachlosigkeit, werden aber auch jetzt Mietverträge abgeschlossen und Wohnungen übergeben.
Das Wiener Wohnen Service-Center ist derzeit geschlossen. Für dringende Kundenanliegen steht die Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75 zur Verfügung. Nebenbei: Für Kulturschaffende gibt es auch eine Hilfe – nämlich Übertragungsräume für Auftritte via audio-visuellen und sozialen Medien.

Baubewilligungen

Baubewilligungsverfahren werden derzeit in reduziertem Umfang geführt. Bereits festgesetzte Termine für Bauverhandlungen wurden abgesagt. Neue Termine können erst dann ausgeschrieben werden, wenn sichergestellt ist, dass Anrainern und Anrainerinnen Planeinsicht nehmen können. Komplexe Verfahren, wie insbesondere größere Baustellen und größere Veranstaltungen, bedürfen zur Abstimmung aller erforderlichen Maßnahmen einer Verhandlung. Die MA 46 wird solche Anträge nach Dringlichkeit voraussichtlich ab dem 14. April verhandeln. Infolge der Verordnungen aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes gibt es aktuell keine zeitkritischen Großbaustellen, Großveranstaltungen oder Outdoor-Filmdrehaufnahmen, sodass sich Verzögerungen laut Stadt praktisch nicht auswirken.

Hilfe für Frauen wird nicht eingeschränkt

Das Frauenzentrum der Stadt Wien ist untertags weiterhin telefonisch und per Mail erreichbar und berät kostenlos zu Themen wie Scheidung, Trennung, Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt. Und der 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien ist unter 01/71719 rund um die Uhr sowie per Mail unter frauennotruf@wien.at erreichbar, der Frauenhaus-Notruf ist unter Tel. 05 77 22 (rund um die Uhr) erreichbar. www.frauenzentrum.wien.at , www.frauennotruf.wien.at

Wiener Märkte

Alle Wiener Märkte haben als wichtige Nahversorger offen, aber sämtliche Betriebe am Markt, die keinen Lebensmittelhandel betreiben, mussten ihren Betrieb entsprechend der COVID-19-Verordnung vorübergehend einstellen. Offen sind dort aber auch Tabakfachgeschäfte, Zeitungskioske und Notfall-Dienstleitungen. Weitere Informationen zu den Wiener Märkten unter der Wiener Telefonnummer 4000-8090.

Die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien fahren, die Wiener Parks sind offen zugänglich (unter der Einhaltung der Verordnung der Bundesregierung und damit verbundenen Verhaltensregeln). Geschlossen sind aber: Spielplätze, Ballspielplätze, Ballspielkäfige und Skateanlagen.

Parkverbote und Ladezonen gelten weiterhin

Für Autofahrer: Die Wiener Kurzparkzonen sind bis auf weiteres aufgehoben. Aber: Anrainer-und Behindertenparkplätze sowie Ladezonen, Halte- und Parkverbote gelten weiterhin.

Apropos Auto: Bewilligungen der Landesfahrzeugprüfstelle bei Einzelgenehmigungen und Änderungen von Kraftfahrzeugen setzen eine Vorführung der zu genehmigenden Fahrzeuge voraus. Solche Fahrzeugvorführungen sind derzeit gestoppt und werden erst ab 14. April wieder vorgenommen.

(Red.)

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