Leitartikel

Hilft eine „digitale Impfung“ gegen das Coronavirus?

APA/HANS KLAUS TECHT
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Staaten setzen im Kampf gegen Covid-19 auf digitale Warnsysteme. Doch wie weit soll man das Grundrecht auf Datenschutz einschränken?

Wollen Sie wissen, ob Sie zuletzt jemanden im Zug getroffen haben, der mit dem Corona infiziert ist? Oder ob Sie um dieselbe Uhrzeit im selben Supermarkt wie ein Verdachtsfall waren?

Wenn die Antwort Ja ist, sagen Sie auch Ja zu einer Debatte, die gerade rund um den Globus geführt wird. Denn da es weder Impfung noch Medikament gegen das Virus gibt, setzen die Staaten auf Vorbeugen und Wissen um das Risiko – dazu gehören elektronische Warnsysteme, quasi „digitale Impfungen“. Auch das Rote Kreuz stellt nun eine solche App vor. Es ist ein Kontakttagebuch. Haben zwei Leute die App heruntergeladen und tauschen via „digitalem Händedruck“ ihre ID (ein zugeteilter Zufallscode), wird dieser Kontakt gespeichert. Erkrankt später einer oder hat Symptome und gibt Bescheid, erhalten alle, die in den letzten zwei Tagen mit ihm Kontakt hatten, eine Nachricht. Man erfährt nicht, wer krank ist, nur dass es ratsam ist, in Quarantäne zu gehen.

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