Coronakrise

Regierung pumpt zweite Milliarde in den Härtefallfonds

Vizekanzler Kogler, Finanzminister Blümel: zweite Milliarde für den Härtefallfonds
Vizekanzler Kogler, Finanzminister Blümel: zweite Milliarde für den HärtefallfondsAPA/ROLAND SCHLAGER
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Mittlerweile sind eine Viertelmillion Österreicher in Kurzarbeit. Die Regierung nimmt zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise weiteres Geld in die Hand. Der Härtefallfonds für Selbstständige wird auf zwei Milliarden Euro verdoppelt.

Die Coronavirus-Krise beförderte bisher eine Viertelmillion Österreicher in Kurzarbeit. Der ursprüngliche Fonds mit 400 Millionen Euro sei damit ausgeschöpft, die Aufstockung auf eine Milliarde Euro aber bereits beschlossen, sagte Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Mittwoch. Kündigungen sollen verhindert werden, ein Wechsel in die Kurzarbeit sei auch noch rückwirkend möglich.

Bisher wurden Aschbacher zufolge 12.596 Kurzarbeitsanträge gestellt (im gesamten vorigen Jahr waren es nur 25), wodurch rund 250.000 Arbeitsplätze gesichert seien. Großteils kamen die Anträge von Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) kündigte indes an, den Härtefallfonds für Selbstständige von einer auf zwei Milliarden Euro zu verdoppeln.

Die Coronapandemie sei der größte Meteorit, der seit 1946 im Wirtschaftsleben eingeschlagen ist, sagte Kogler. Daher dürfe man sich über die hohen Arbeitslosenzahlen nicht wundern. Dennoch gebe es in keinem anderen Land so ein attraktives Kurzarbeitsmodell wie Österreich.

Der Soforthilfefonds für Gesundheit und Forschung umfasse vier Milliarden, hier habe es bereits Auszahlungen gegeben.

Nothilfe für die Wirtschaft

„Möglichst alle", die in der Krise Hilfe brauchen, „werden auch Hilfe bekommen", versicherte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Das „Herzstück", den 15-Milliarden-Fonds für die Wirtschaft, werde man am Freitag präsentieren und die gesetzliche Grundlage dafür im Nationalrat schaffen. Anträge seien ab Mitte nächster Woche möglich. Die ersten Gelder sollen in der Woche darauf, also Mitte April, fließen.

Der Nothilfefonds ist für Unternehmen gedacht, die von den Schließungen der Geschäfte betroffen sind. Erste Informationen sind bereits seit der Vorwoche bekannt. So sollen staatliche Kredite von bis zu 120 Millionen Euro beantragt werden können. Später sollen davon bis zu 75 Prozent der Betriebskosten in einen Zuschuss umgewandelt werden, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Vizekanzler Werner Kogler sagte, die politische Einigung sei bereits erzielt. Zur Debatte um Manager-Boni und Dividenden für Aktionäre trotz Kurzarbeit kündigte er an, „angemessen" zu reagieren.

Blümel gab auch den aktuellen Stand bei den Steuerstundungen bekannt. Von 74.500 Anträgen seien 96 Prozent positiv erledigt worden. Damit seien um 2,2 Milliarden Euro mehr Liquidität in den Unternehmen verblieben.

Schnelleres Prozedere bei Kurzarbeit

Die Sozialpartner haben sich unterdessen auf ein neues Prozedere bei der Kurzarbeit geeinigt. Die Zustimmung der Wirtschaftskammer zu den Kurzarbeitsanträgen, die gemäß der Sozialpartnereinigung gestellt werden, erfolgt wie schon zuletzt pauschal. Die Zustimmung der Sozialpartner zu Kurzarbeitsanträgen gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von 48 Stunden Einspruch erheben. Das AMS, wo mittlerweile 500 Experten mit dem Thema beschäftigt sind, erteilt vollständigen Anträgen eine vorläufige Genehmigung.

Die Gewerkschaften prüfen die Anträge künftig stichprobenmäßig und können innerhalb von 48 Stunden einzelne Ansuchen ablehnen.

Aufgrund der enormen Zahl gleichzeitig gestellter Anträge könnten Verzögerungen in der Bewilligung auch zum Beginn dieses neuen Prozedere nicht ausgeschlossen werden.

Die Banken würden aber jetzt schon die Einbringung des Antrags auf Kurzarbeit als Sicherheit für einen Überbrückungskredit akzeptieren, nicht erst die Bewilligung der Kurzarbeit.

(APA/Red.)

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