Covid-19-Verordnung

„Corona-Strafzettel“ für Gefährder

Demnächst soll die Polizei direkt, am Tatort sozusagen, Bußgeld einheben können.
Demnächst soll die Polizei direkt, am Tatort sozusagen, Bußgeld einheben können. (c) APA/ROLAND SCHLAGER
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Wer sich nicht an die Regeln für das Betreten des öffentlichen Raums hält, soll demnächst von der Polizei ein Organmandat bekommen können.

Wien. 13.065 Anzeigen bundesweit. 4605 Anzeigen allein in Wien – wobei die Bundeshauptstadt im Länder-Vergleich an der Spitze liegt. So sahen die bis Donnerstagmorgen gesammelten Zahlen des Innenministeriums aus. Von diesen Anzeigen erfasst sind nur Sachverhalte, die in Zusammenhang mit den Covid-19-Verordnungen oder mit dem Epidemiegesetz stehen.

Neu ist: Demnächst soll die Polizei direkt, am Tatort sozusagen, Bußgeld einheben können. Derzeit werden die Strafen von anderen Verwaltungsbehörden verhängt.

Zur Erklärung: Das Betreten öffentlicher Orte ist grundsätzlich verboten – es gibt aber fünf immer wieder genannte Ausnahmen (Beispiele: Einkaufen gehen, Bewegung im Freien – alleine oder mit Haushalts-Mitgliedern). Wird jemand derzeit von der Polizei angetroffen, auf den die Ausnahmen nicht zutreffen, kann gestraft werden. Bis zu 3600 Euro kann das kosten. Die Polizei schreibt eine Anzeige. Die Verwaltungsbehörde prüft diese. Und stellt gegebenenfalls eine Strafverfügung aus. Derzeit liegen in Wien die vom Magistrat durchschnittlich verhängten Strafsätze bei 500 Euro für Erwerbstätige. Und bei 250 Euro für Jugendliche bzw. Lehrlinge.

Schon bald aber sollen eben die Uniformierten selbst durch Verhängung einer Organstrafverfügung gegen Gefährder vorgehen können. Auf diesem Weg sollen die Beamten maximal 90 Euro Strafe verhängen können. Wird nicht bezahlt, soll der Fall – wie gehabt – in Wien vor den Magistrat, ansonsten vor die Bezirkshauptmannschaften wandern.

Warten auf Verordnung

Damit die „Strafzettel-Regelung“ in Kraft tritt, braucht es noch den Beschluss des bereits vorliegenden, neuen Gesetzes. Und eine einschlägige Verordnung. Die Sprecherin der Wiener Magistratsdirektion Andrea Leitner begrüßt die kommende Regelung: „Das ist eine positive Entwicklung für die magistratischen Bezirksämter, weil so der Zweck der Strafe sofort spürbar wird, und weil der Magistrat entlastet wird.“

Grund zu strafen gab es zuletzt genug: So gab es etwa eine Corona-Geburtstags-Party, an der 40 Personen teilnahmen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.04.2020)

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