Kriminalität

Die Rechtsbrecher der Corona-Krise

Delikte wie Straßenraub finden derzeit naheliegenderweise kaum statt – dafür blühen andere Formen der Kriminalität.
Delikte wie Straßenraub finden derzeit naheliegenderweise kaum statt – dafür blühen andere Formen der Kriminalität. (c) Clemens Fabry/Die Presse
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Das alles bestimmende Thema „Covid 19“ spiegelt sich auch in der aktuellen Kriminalität wider. So häufen sich etwa Spuckattacken. Außerdem hagelt es Verwaltungsstrafen.

Wien. Es war immer so: Die Kriminalität geht mit der Zeit. Auch in der Corona-Krise folgt verbrecherische Energie den veränderten Bedingungen. Etwa im Bereich der Internet-Kriminalität. Zudem gelten nun diverse Covid-19-Verordnungen. Die wohl am meisten strapazierte betrifft das Betreten öffentlicher Orte. Wer diesbezüglich aus der Reihe tanzt, wird mit Verwaltungsstrafen belegt. Nach diesem Wochenende wird es bundesweit wohl mehr als 15.000 polizeiliche Anzeigen allein in diesem Bereich geben.

Die Gefährder

Prinzipiell ist derzeit das Betreten öffentlicher Orte verboten. Fünf Ausnahmen, wie zum Beispiel der Weg zum Supermarkt („Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse“) oder die Bewegung im Freien (alleine oder mit im Haushalt lebenden Personen) sind definiert. Die meisten Leute halten sich an diese Regeln. Dies bestätigt auch ÖVP-Innenminister Karl Nehammer. Dennoch hat die Polizei immer wieder Grund einzuschreiten. Meist weil die Vorschrift, von anderen Personen einen Meter Abstand zu halten, nicht beachtet wird. Auch sogenannte Corona-Challenges gab es bereits. So biss ein 27-Jähriger in einem Linzer Supermarkt einen Apfel aus dem Regal an. Ein anderer fertigte ein Handy-Video davon an. Dieses landete im Internet. Beide jungen Männer wurde ausgeforscht. Motiviert war dies offenbar durch andere Corona-Videos: In den USA wurden zuletzt sogar WC-Muscheln öffentlicher Toiletten abgeschleckt.

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