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Hilfe für Unternehmen: "Keine Sorge, dass Banken die Luft ausgeht"

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP), Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Andreas Treichl (Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung der WKÖ)
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP), Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Andreas Treichl (Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung der WKÖ)APA/ROLAND SCHLAGER
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Die zweite Phase des Härtefallfonds für Selbstständige beginnt. Finanzminister Blümel fordert die vorübergehende Abschaffung des EU-Beihilfenrechts.

„Solidarität darf keine Einbahnstraße sein.“ So lautete am Montag der Appell von Finanzminister Gernot Blümel, den er bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (beide ÖVP) und Andreas Treichl, WKÖ-Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung, gleich mehrfach ausgab. Zum einen, um zu betonen, dass mit dem heutigen Tag die „zweite Phase“ des Härtefallfonds für Selbstständige beginne - die Kriterien werden erweitert, sodass mehr Personen Anspruch haben -, zum anderen um eine Forderung zu stellen: Das EU-Beihilfenrecht soll „temporär ausgesetzt werden“.

Denn, so Blümel, er habe kein Verständnis dafür, dass mit nationalem Steuergeld andere Länder unterstützt werden sollen, es aber verboten sein soll, eigenen Unternehmen in Not zu helfen. Immerhin, erinnerte der Finanzminister, trage Österreich viele europäische Hilfsmaßnahmen mit - etwa, dass Mitgliedsstaaten mit hoher Staatsverschuldung geholfen wird, etwa durch eine europäische Kurzarbeit.

Für Österreich zog der Minister sodann auch eine erste Zwischenbilanz zum mit 38 Milliarden Euro schweren Schutzschirm des Bundes. Es sei ein umfassendes Netz mit einem großen und breiten Instrumentenkoffer eingerichtet worden: Türkis-Grün habe sehr schnell gehandelt und einen 38 Milliarden Euro schweren „Schutzschirm" zur Sicherung von Arbeitsplätzen ins Leben gerufen, sagte Blümel. Bis jetzt seien Soforthilfe und Liquidität in Höhe von 5,7 Milliarden Euro in Anspruch genommen worden, rechne man die Kurzarbeit dazu, so handele es sich um mehr als zehn Millionen Euro, die bereits geflossen seien. Steuerstundungen seien im Ausmaß von vier Milliarden Euro erfolgt, im Härtefallfonds wurden in der ersten Phase 121 Millionen Euro ausgezahlt, 144.000 Anträge wurden eingereicht.

Keine Vorlage von Businessplänen

Nun beginne die zweite Phase: Verdienstgrenzen fallen weg, Nebeneinkünfte und Mehrfachversicherungen sind nun kein Ausschlussgrund mehr, zählte Blümel auf. Daraus ergebe sich ein „sehr großer und breiter Instrumentenkoffer" an Möglichkeiten. Um den Überblick über diesen zu behalten, gebe es auf der Webseite der Wirtschaftskammer nicht nur ausführliche Informationen, sondern das Finanzministerium habe mittlerweile auch eine eigene Hotline eingerichtet.

Wirtschaftsministerin Schramböck betonte daran anknüpfend, dass Banken Kredite an KMUs nun ohne Bonitätsprüfung bis 500.000 Euro sehr viel rascher vergeben können: „100-Prozent-Garantien können abgeholt werden und werden vom Staat entsprechend besichert.“ Das sei ein Rettungsanker für Klein- und Mittelbetriebe, deren „Leid beschränkt“ werden müsse. In diesem Sinne soll auch die Forderung nach Vorlage eines Businessplans wegfallen, da eine Planung derzeit nicht möglich sei, wichtiger sei zu betrachten, wie es dem Unternehmen „vor der Krise gegangen ist“.

Banken-Bundesspartenobmann Treichl ergänzte, dass er in den vergangenen Wochen viele Unternehmer erlebt habe, die wütend und verzweifelt seien, die um ihre Existenz fürchteten. Sie sollten sich keine Sorgen machen, denn: „Wir haben ein Kreditvolumen von über 14 Milliarden Euro“, mehr als 113.000 Steuerstundungen seien bislang erfolgt - Tendenz steigend. Und: „Wir werden nicht in einer Situation sein, in der wir Hilfestellungen zurücknehmen werde müsse. Denn, das Bankenwesen sei „extrem liquide und extrem gut kapitalisiert.“

Insofern: „Wir sind sehr gut gerüstet, um diese Krise auch über eine längere Zeit durchzustehen. Es braucht sie niemand Sorgen machen, dass den Banken die Luft ausgeht."

Auf einen Blick

Heute, Montag, um zwölf Uhr beginnt die zweite Phase des von der Bundesregierung eingerichteten Härtefallfonds für Selbstständige. Jedem Antragsteller stehen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden, bis zu 6000 Euro an Fördergeldern zu. Der Antrag kann direkt über die Website der Wirtschaftskammer gestellt werden, das Finanzministerium hat zusätzlich eine Hotline eingerichtet, wo Personen anrufen können, die sich nicht sicher sind, ob und wenn, welche Hilfen sie beantragen können.

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