Coronavirus

Epidemiegesetz Neu regelt Screenings und Veranstaltungen

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Das Gesetz erlaubt Screeningprogramme und auch den Ausschluss „bestimmter Personengruppen“ von Veranstaltungen. Die Opposition ist gegen die Änderung des Epidemiegesetzes.

ÖVP und Grüne haben im Parlament eine Reform des Epidemiegesetzes eingebracht. Das Gesetz sieht - bis Ende 2021 befristet - "Screeningprogramme" zur Ermittlung von Regionen, die besonders von Covid-19 betroffen sind vor. Es erlaubt aber auch den Ausschluss "bestimmter Personengruppen" von Veranstaltungen. Die SPÖ befürchtet, dass damit Personen gemeint sind, die keine Tracking-Apps installieren.

Die Opposition hat große Bedenken gegen die - von der Regierung ohne jede Ankündigung oder Erklärung - im Nationalrat eingebrachte Änderung des Epidemiegesetzes. SPÖ, FPÖ und NEOS forderten im Gesundheitsausschuss, sie einer Begutachtung zu unterziehen. Dies lehnte die Regierung einmal mehr unter Hinweis auf gebotene Eile ab und schickte das Gesetz mir ihrer Mehrheit ins Plenum. Deshalb verlangte die SPÖ eine Ausschussbegutachtung, wurde aber nur von FPÖ und NEOS unterstützt. Die Grünen wollen sich immerhin bemühen, die Kritikpunkte und Bedenken bis zum Plenum auszuräumen

Keine Gesetzesbegutachtung geplant

Eine Begutachtung des Gesetzes ist nicht geplant, auch in ihren Pressekonferenzen hat die Regierung die Novelle nicht vorgestellt. Im ÖVP-Klub heißt es dazu, dass man rasch handeln müsse, damit die im Gesetz fixierte neue "Containment-Strategie" rechtzeitig zur "Öffnung" nach der Coronakrise in Kraft sei. Das Gesundheitsministerium verweist ebenfalls auf die knappe Frist. Außerdem wird betont, dass die Screenings nötig seien, um etwa die Situation in Seniorenheimen zu überprüfen. Außerdem sei die Teilnahme freiwillig und die Rechtsgrundlage bis Ende 2021 befristet.

Bis dahin kann Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) Screeningprogramme "zur Feststellung von besonders betroffenen Gebieten oder Einrichtungen" durchführen lassen. Auch bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Berufsgruppen können untersucht werden. Die Teilnahme setzt aber eine Einwilligung voraus, wie im Gesetz festgehalten wird - ist also freiwillig. Die Ergebnisse werden einer Datenbank gespeichert ("Screeningregister"). Auch dies ist bis Ende 2021 befristet.

Dauerhaft ergänzt wird die Bestimmung des Epidemiegesetzes, die den Behörden erlaubt, Veranstaltungen zu verbieten, die das Zusammenströmen großer Menschenmengen mit sich bringen (§15). Hier können Veranstaltungen künftig auch an bestimmte Auflagen geknüpft oder auf bestimmte Personengruppen eingeschränkt werden.

Verstecke Verpflichtung zur Corona-App?

Scharfer Protest gegen diese Bestimmung kommt von der SPÖ. Gesundheitssprecher Philip Kucher befürchtet eine "verpflichtende Corona-App durch die Hintertür". "Coronavirus-Bekämfpung ja, Blankoschecks für Eingriffe in Grundrechte der Bevölkerung nein", so Kucher in einer Aussendung. Er fordert eine Begutachtung des Gesetzes, denn hier seien "grundlegende Demokratie- und Freiheitsrechte der Bevölkerung betroffen".

Weiters sieht das Gesetz vor, dass nichtmedizinische Labors zwar Tests für den Menschen durchführen können, ihnen diese Berechtigung aber wieder entzogen werden kann, wenn Qualitätsstandards nicht eingehalten werden. Und für den Fall, dass nach dem Epidemiegesetz stillgelegte Betriebe entschädigt werden müssen (Verdienstentgang), kann der Gesundheitsminister österreichweit einheitliche Vorhaben zur Entschädigung festlegen.

(APA)

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