Coronavirus

Kindergarten: "Be­treu­ungs­an­ge­bote für alle Kinder" per Erlass

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DENMARK-HEALTH-VIRUSAPA/AFP/Ritzau Scanpix/LISELOTTE
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Die Länder sollen durch Verordnung anweisen, dass "alle Betreuungsangebote für alle Kinder sichergestellt und angeboten werden", heißt es in einem klarstellenden Erlass des Gesundheitsministeriums.

Das Gesundheitsministerium hat in einem neuen Erlass klargestellt, dass Kindergärten und Kindertagesstätten vorerst bis 15. Mai weiterhin geöffnet bleiben. Die Landeshauptleute sollen durch Verordnung anweisen, dass "alle Betreuungsangebote für alle Kinder sichergestellt und angeboten werden", heißt es in dem Dokument, das am Freitag auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht wurde.

Explizit darauf verwiesen wurde, dass die Kindergärten alle Kinder betreuen müssen, und zwar "unabhängig von der Art der beruflichen Tätigkeit der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten oder davon, ob die Arbeit im Home-Office verrichtet werden kann oder ob eine Betreuung zu Hause möglich ist oder nicht". In einem im März kundgemachten Erlass des Gesundheitsministers in Bezug auf die Kindergärten waren noch bestimmte Berufsfelder einzeln angeführt worden.

Sozialkontakte „allgemein reduzieren“ 

Gleichzeitig wird das Ziel betont, "trotz Öffnung die Kinderdichte im Kindergarten sowie die Anzahl der Sozialkontakte allgemein zu reduzieren". Es sei daher "unterstützend, wenn Kinder zu Hause betreut werden". Zudem gilt weiterhin, dass die Betreuung durch Großeltern vermieden werden sollte.

"Eltern oder Alleinerziehende können sich darauf verlassen, dass sie jederzeit ihre Kinder in Betreuung geben können", sagte Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP). "Eltern müssen in diesen herausfordernden Zeiten unterstützt werden", betonte auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). "Für mich als Gesundheitsminister steht natürlich Schutz und Gesundheit an erster Stelle. Darum ist es besonders wichtig, dass die Hygiene-Richtlinien eingehalten werden."

Erlass bis 15. Mai gültig

Festgehalten wird in dem Erlass, dass die Kindergartenleitung dafür zu sorgen hat, "dass in Kindergärten Vorsorgemaßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus getroffen werden". Konkrete Anweisungen gibt es nicht. Die Kindergartenleitung hat die Eltern und Erziehungsberechtigten weiters "über die notwendigen Maßnahmen" zu informieren.

Der Erlass nach §18 des Epidemiegesetzes tritt mit 24. April in Kraft tritt und verliert mit Ablauf des 15. Mai seine Gültigkeit. Er richtet sich an die Landeshauptleute, da die Kindergärten grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder und Gemeinden fallen.

(APA)

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