Ärztliche Sorgfaltspflicht. Niedergelassene Ärzte müssen alles tun, um eine Ansteckungsgefahr für ihre Patienten zu vermeiden. Sie können auch dann schadenersatzpflichtig werden, wenn ein Patient den anderen infiziert. − Ein Gastbeitrag.
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Wien. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus Covid-19 werden langsam gelockert. Viele österreichische Ärzte im niedergelassenen Bereich fragen sich jedoch, ob und vor allem mit welchen Auflagen sie ihren Ordinationsbetrieb wieder aufnehmen oder weiterhin aufrechterhalten sollen. Welche Maßnahmen müssen für eine sorgfältige Behandlung der Patienten getroffen werden? Der falsche Umgang mit einer anhaltenden Pandemie birgt Haftungsrisiken in sich, und zwar für Ärzte und für Patienten.
1 Welche Pflichten treffen den behandelnden Arzt?
Das Arzt-Patienten-Verhältnis wird durch den Behandlungsvertrag bestimmt. Kern dieses Vertrags ist die individuelle Heilbehandlung des Patienten durch seinen Arzt. Der Behandlungsvertrag begründet die Pflicht des Arztes, seinen Patienten fachgerecht zu behandeln, ihn gewissenhaft zu betreuen und sein Wohl zu wahren. Diese grundsätzlichen Pflichten umfassen auch Maßnahmen, den Patienten vor Infektionen zu schützen. Der Arzt muss die Behandlung nach den anerkannten Regeln der Kunst in einer Weise vornehmen, dass er seinen Patienten nicht mit Covid-19 infiziert.