Vor drei Jahren wurden die umstrittenen Zertifikate bei der Meinl European Land zurückgekauft, Schadenersatzansprüche können nur mehr kurz geltend gemacht werden.
In der Causa um die ehemalige Meinl European Land (MEL, heute Atrium Real Estate) droht mutmaßlich geschädigten Anlegern die Verjährung: Vor fast drei Jahren, Anfang August 2007, sind die umstrittenen Zertifikatsrückkäufe bekanntgeworden, und Schadenersatzansprüche müssen binnen drei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden. Anlegerschützer Wilhelm Rasinger rät deshalb geschädigten Anlegern, noch einmal zu prüfen, ob sie klagen wollen.
Im Zusammenhang mit dem Gerichtsbeschluss über die 100-Millionen-Kaution, gegen die Julius Meinl V. im April 2009 nach eineinhalb Tagen aus der U-Haft kam, ortet Rasinger steigende "Nervosität bei den Beschuldigten".
"Aggressive Äußerungen mit wenig Substanz"
In letzter Zeit habe es vonseiten der Meinl Bank "ziemlich aggressive Äußerungen" mit "wenig Substanz" gegeben, sagte der Präsident des Interessenverbandes der Anleger (IVA). "Das ist ein Zeichen, dass sie hypernervös sind." Verwundert zeigt sich Rasinger auch, dass sich Meinl selbst nicht in der Öffentlichkeit zeigt. Man bekomme den Eindruck, dass "der heilige Geist über allem schwebt." Der Banker lasse "wieder andere für sich werken", letztendlich sei "alles bei ihm gelandet", so Rasinger.
Vergangene Woche haben Meinls Anwälte einen 463 Seiten dicken Beschluss des Wiener Straflandesgerichts zugestellt bekommen, der im Zusammenhang mit den MEL-Rückkäufen den "dringenden Tatverdacht" der Untreue und des Betrugs gegen Meinl aufrecht sieht. Daher wird auch die 100-Millionen-Kaution vorerst einbehalten, Meinls Anwalt Herbert Eichenseder hat dagegen Beschwerde eingelegt.
Die Meinl Bank interpretierte den Gerichtsbeschluss als Erfolg, dem Betrugsvorwurf gegen Meinl werde die Grundlage entzogen, wie Eichenseder am Freitag darzulegen versuchte. Rasinger konstatierte hingegen heute: "Es wird eng!" Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
(APA)