Justizwesen

Neues EU-Verfahren gegen Polen

Jarosław Kaczyński
Jarosław Kaczyński imago images/Eastnews
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Die Europäische Kommission geht gegen Disziplinierung von Richtern durch die Regierung vor.

Warschau/Brüssel. Einerseits hätte Jarosław Kaczyński diese Woche einen ausgesprochenen Grund zur Freude gehabt – denn mit der Höchstrichterin Małgorzata Gersdorf geht am heutigen Donnerstag eine unbequeme Juristin in den Ruhestand, die in den vergangenen Jahren die Pläne der nationalpopulistischen Regierung in Warschau zum Umbau des Justizwesen behindert hatte. Doch dann machte die Europäische Kommission dem mächtigsten Politiker des Landes (der „einfache“ Abgeordnete Kaczyński ist Chef der Regierungspartei PiS) einen Strich durch die Rechnung: Die Brüsseler Behörde eröffnete am Mittwoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen – und zwar wegen des sogenannten „Maulkorb-Gesetzes“, das Mitte Februar in Kraft getreten ist und Polens Richter davon abhalten soll, sich kritisch über die Regierung zu äußern. Wer künftig unter den gewöhnlichen Richtern etwa Justizminister Zbigniew Ziobros Kompetenz hinterfragt, muss mit Berufsverbot und Gefängnis rechnen.

Aus der Brüsseler Perspektive verstößt das Gesetz gegen EU-Recht, da es die Unabhängigkeit der polnischen Richter untergrabe, ließ EU-Justizkommissar Didier Reynders wissen. Věra Jourová, in der Kommission als Vizepräsidentin für die Einhaltung der europäischen Werte zuständig, sprach am Mittwoch von einem „Risiko“ der Aushebelung der demokratischen Gewaltenteilung durch die Regierung in Warschau: Richter aus anderen EU-Staaten müssten sich auf die Unabhängigkeit polnischer Kollegen verlassen können.

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