Schutzmaßnahme

Arbeitsinspektorat: Plexiglas-Scheibe ersetzt Schutzmaske

Plexiglas Schutzmaske
Plexiglas Schutzmaskeimago images/Independent Photo A
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Wenn die Mitarbeiter die mit den Plexiglasschreiben geschützten Bereiche wie Kassa oder Feinkost verlassen, ist das Tragen einer Schutzmaske notwendig.

Wenn Angestellte im Handel durch an den Kassen angebrachten Plexiglasscheiben von den Kunden getrennt sind, müssen sie zusätzlich keinen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen. Das hat das Arbeitsinspektorat am Freitag klargestellt.

In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium komme man zu der Auslegung, dass es sich bei solchen Plexiglasscheiben „um eine räumliche Trennung im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 3 der COVID-19-Lockerungsverordnung" handle, heißt es in einem Schreiben der Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat im Arbeitsministerium.

„Aus technischer Sicht ist dies deswegen gerechtfertigt, weil eine Plexiglaswand, die ausreichend hoch und breit ist, um das Auftreffen von Tröpfchen zu verhindern, in der Schutzwirkung einem Gesichtsschutz (Visier) vergleichbar ist. Die erforderliche Größe der Plexiglaswand hängt vom Abstand der Person ab, vor deren Tröpfchen geschützt werden soll", heißt es zur Begründung.

Es müsse jedoch sichergestellt sein, dass die Beschäftigten Schutzmasken tragen, wenn sie den durch die Plexiglasscheibe geschützten Kassen- oder Thekenbereich verlassen.

(APA)

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