Missbrauch

Kurzarbeit: 460 Übertretungen bei Kontrollen festgestellt

Wegen etwaigen Kurzarbeitsmissbrauchs wurden 31 Personen angezeigt.

Seit 21. April sind 460 Übertretungen bei der Kurzarbeit festgestellt worden, wegen etwaigen Kurzarbeitsmissbrauchs wurden 31 Personen angezeigt. Erste Verdachtsfälle hatte die Arbeiterkammer schon Anfang April öffentlich gemacht, am 10. April kündigte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) Schwerpunktkontrollen der Finanzpolizei in Betrieben auf Kurzarbeit auf Verdachtsbasis an.

Rund 350 Finanzpolizistinnen hätten bundesweit insgesamt 5119 Personen in 1946 Betrieben an 1205 Einsatzorten kontrolliert, teilte Blümel am Sonntag mit. Die 460 Übertretungen seien nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sowie dem Arbeitszeitgesetz verzeichnet worden.

Neun Personen wegen Abgabenhinterziehung angezeigt

Wegen Verdachts des Missbrauchs der Kurzarbeitsregelung wurden gegen 31 Personen Anzeigen erstattet und an die Task-Force für Sozialleistungsbetrug im Bundeskriminalamt weitergegeben. Gegen neun der kontrollierten Personen in Kurzarbeit wurden darüber hinaus Anzeigen wegen Abgabenhinterziehung eingebracht.

"Der überwiegende Teil der Unternehmen arbeitet in der aktuellen Krise daran, Arbeitsplätze und Betriebe zu sichern", betonte Blümel. "Diesen Firmen helfen wir mit unseren Maßnahmen. Zum Schutz aller redlichen Wirtschaftstreibenden und der ehrlich arbeitenden Bevölkerung werden wir auch in Zukunft entschlossen gegen jeglichen Sozialleistungsbetrug vorgehen." Die Dreistigkeit, mit denen die Finanzpolizisten bei den Kontrollen oftmals konfrontiert seien, bestätige den Kurs gegen Förderungsbetrug.

Oberösterreich: „Ehrenamtlich“ für Firma tätig

So seien bei der Kontrolle einer Baustelle im Waldviertel drei Mitarbeiter einer österreichischen Firma, die Kurzarbeit angemeldet hat, bei Maurerarbeiten angetroffen worden. Darüber hinaus hätten zwei slowenische Firmen als Subunternehmer der österreichischen Baufirma auf dieser Baustelle agiert - eine habe sechs Bosnier, die andere einen Serben Arbeiten auf der Baustelle verrichten lassen. Für beide slowenischen Firmen seien weder Meldungen oder Unterlagen nach den Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes vorgelegen, hieß es vom Ministerium. Es seien somit Übertretungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes sowie des Ausländerbeschäftigungsgesetzes festgestellt worden. Erhebungen zur Kurzarbeit würden laufen.

Bei einer oberösterreichischen Metallbaufirma sei ein nicht angemeldeter Dienstnehmer "ehrenamtlich" tätig gewesen. Auf einer Wiener Großbaustelle stieß die Finanzpolizei gleich auf 14 nicht angemeldete Dienstnehmer. Vor der Krise seien diese Mitarbeiter gemeldet gewesen, aber seit der Krise würden sie schwarz weitergearbeitet haben.

Verdachtslage für Kontrolle notwendig

Die Feststellungen der Finanzpolizei werden direkt an das Arbeitsmarktservice weitergeleitet. Den Unternehmen drohen dabei massive Strafen. Der Strafrahmen für Abgabenhinterziehung je nach Ausformung empfindliche Geldstrafen bis zum doppelten des hinterzogenen Betrages und bis zu vier Jahren Haft. Auf Förderungsmissbrauch stehen bis zu fünf Jahre Haft und zusätzlich drohen hohe Strafen wegen Urkundenfälschung und Betrug. Die Kontrollen finden nicht ohne vorherige Verdachtslage sowie Risikoanalyse statt.

Als Kurzarbeitsstütze stehen im Rahmen der staatlichen Corona-Hilfspakete zehn Milliarden Euro zur Verfügung.

(APA)

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