EU-Wiederaufbaufonds

Die Geburtsstunde der Eurobonds

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Angela Merkel und Emmanuel Macron wagen eine kleine Revolution. Doch ihr Vorschlag eines zeitlich befristeten Transfers hat einige Hürden vor sich.

Brüssel. Die deutsch-französische Ankündigung vom Montag, einen 500 Milliarden Euro schweren Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der Coronarezession gründen zu wollen, ist von historischer Bedeutung. Denn er soll zeitlich und thematisch limitiert, aber eben doch über gemeinsame EU-Anleihen gefüllt werden: Eurobonds sozusagen. Zwar ist es noch ein langer Weg, bis dieser Fonds Wirklichkeit wird. Die „sparsamen Vier“, Niederlande, Österreich, Schweden und Dänemark, haben sofort nach der Ankündigung durch Angela Merkel und Emmanuel Macron ihren Unmut kundgetan.

Doch die Kanzlerin und der Präsident haben die Unterstützung Italiens und Spaniens: Wenn die vier größten Mitgliedstaaten sich etwas in den Kopf gesetzt haben, wird es schwer sein, es zu verhindern. „Es ist selbstverständlich, dass bei den Auszahlungen die Länder am meisten profitieren, die von der Krise am stärksten getroffen wurden“, sagte Merkel. „Die 500 Milliarden werden nicht von denen, die von ihnen profitieren, zurückgezahlt, sondern es wird dann einen Verteilungsschlüssel geben“, pflichtete ihr Macron bei. Es handle sich „nicht um Kredite, sondern um Transferleistungen in die Branchen und Regionen, die am schwersten getroffen sind“.

Was heißt das konkret? Eine Analyse der Schlüsselfragen dieses Vorschlages:

1. Wie soll dieser Wiederaufbaufonds mit Geld gefüllt werden?

Die Mitgliedstaaten würden die Europäische Kommission dazu ermächtigen, an den Finanzmärkten Anleihen zu begeben. Sie könnte dann binnen drei bis vier Jahren Anleihen im Umfang von 500 Milliarden Euro emittieren, um den Fonds zu füllen. Eine Aufgabe, der in Brüssel mit einiger Nervosität entgegengeblickt wird. Denn mit rund 125 Milliarden Euro Anleihenvolumen pro Jahr würde die Kommission für diese befristete Periode zum viertgrößten Emittenten öffentlicher Anleihen in der EU. Das hereingespielte Geld würde dann als Teil des EU-Budgets gemäß der üblichen Vorgaben ausgeschüttet – allerdings zeitlich (auf drei bis vier Jahre) und inhaltlich (auf die am härtesten getroffenen Branchen und Regionen) beschränkt.

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