Urteil

Corona: Wiener muss nach Besuch keine Strafe zahlen

Das nächste Gericht widerspricht der Regierung: Es war immer erlaubt, aus jedem Grund hinauszugehen.

Wien. Es sei egal, was Politiker öffentlich sagen. So, wie die Corona-Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen abgefasst wurde, sei es aus jedem Grund erlaubt gewesen, hinauszugehen. Das betont das Verwaltungsgericht Wien und hebt die gegen einen Wiener vom Magistratischen Bezirksamt verhängte Strafe von 500 Euro auf. Der Mann hatte am 21. März jemanden anderen besucht.

In der Richtersprache heißt das dann so: „Angesichts des dargestellten unzweifelhaften Auslegungsergebnisses ist dem Umstand, dass der zuständige Verordnungsgeber (Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) allenfalls in Presseerklärungen oder dergleichen eine davon abweichende Auffassung vertreten hat, keine rechtserhebliche Bedeutung beizumessen.“

Es ist bereits die zweite Gerichtsentscheidung, mit der der Regierung widersprochen wird. Zuvor hatte das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eine Strafe gekippt („Die Presse“ berichtete). Niederösterreich erklärte darauf, in allen ähnlichen Fällen die Strafe zurückzuzahlen. Das Gesundheitsministerium lehnte es hingegen ab, für eine bundesweite Rückzahlung von Geldbußen wegen Privatbesuchen zu sorgen. Man sei nämlich weiter der Meinung, dass man für Besuche nicht hinaus hätte gehen dürfen.

Neben Gesundheitsminister Rudolf Anschober hatten auch Kanzler Sebastian Kurz und Innenminister Karl Nehammer im März und April den Bürgern erklärt, dass sie nur noch in Ausnahmefällen das Haus verlassen dürften.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.06.2020)

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