Urlaub in Venedig: Möglich, aber mit Risiko verbunden.
Coronakrise

Urlaub trotz Reisewarnung: Was Arbeitnehmer bei Auslandsreisen riskieren

Wer in ein Corona-Risikogebiet auf Urlaub fährt, kann im Job seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung verlieren. Daran ändert auch die Lockerung der Reisebeschränkungen nichts.

Wien. Seit Dienstag dürfen wir in viele Länder wieder weitgehend unbeschränkt reisen – und haben damit ein weiteres Stück Freiheit zurück. Auch Flugreisen zu immer mehr Destinationen werden möglich. Und all das gerade rechtzeitig vor der Haupturlaubszeit.

Aber so groß die Erleichterung darüber sein mag: Als Risiko gilt der Urlaub im Ausland nach wie vor. Zum Teil gibt es noch offizielle Reisewarnungen – in Europa für Großbritannien, Schweden, Spanien, Portugal, die Türkei, Russland, die Ukraine, Weißrussland und auch für die Lombardei, außerhalb Europas etwa für Brasilien und die USA. Aber auch sonst empfiehlt das Außenministerium, den Urlaub lieber in Österreich zu verbringen, und rät weiterhin von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die meisten Länder ab.

Womit sich für Arbeitnehmer die Frage stellt: Geht man womöglich auch ein rechtliches und finanzielles Risiko ein, wenn man demnächst eine Auslandsreise antritt?

Arbeitsrechtsexperten raten jedenfalls zur Vorsicht. Und zwar nicht nur bei Destinationen, für die eine ausdrückliche Reisewarnung (allerhöchste Sicherheitsstufe) besteht. Denn wenn dezidiert von „nicht unbedingt notwendigen“ Reisen abgeraten wird, betrifft das wahrscheinlich auch einen Urlaub.

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