Bundesheer

Peschorn sieht weiter Chancen auf Eurofighter-Rückabwicklung

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WEHRSPRECHER DER PARTEIEN BEI BM TANNER(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Der Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, rechnet mit einer Entscheidung über die Beschwerde gegen die Einstellung des Eurofighter-Verfahrens bis Mitte 2021.

Der Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, hat die Hoffnung auf Entschädigung oder gar Rückabwicklung des Eurofighter-Kaufvertrags nicht aufgegeben: Er rechnet bis Mitte 2021 mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) über die Beschwerden der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und der Republik gegen die Einstellung des Verfahrens zu der 2017 eingebrachten Betrugsanzeige gegen den Flugzeughersteller Airbus.

Das Straflandesgericht Wien hatte im April 2020 eine Einstellung des Verfahren zur vom früheren Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) im Jahr 2017 eingebrachten Betrugsanzeige gegen Airbus verfügt. In der Anzeige Doskozils wurde der Vorwurf erhoben, dass die Republik Österreich im Jahr 2003 beim Kauf der Jets und im Jahr 2007 bei Abschluss des sogenannten Vergleichs in betrügerischer Absicht getäuscht und geschädigt worden war. Die Republik Österreich schloss sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte an und verlangte zumindest in Höhe von 183,4 Millionen Euro Schadenersatz. Grundlage für die Sachverhaltsdarstellung waren Ermittlungen der Ende 2012 eingerichteten "Task Force Eurofighter" im Verteidigungsministerium.

Ermittlungen wegen Untreue- und Korruptionsverdacht laufen noch

Die vom Straflandesgericht Wien im April 2020 verfügte Einstellung des Verfahrens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die von dieser und der Finanzprokuratur im Auftrag des Verteidigungsministeriums bekämpft wird, betrifft dabei allein die Betrugsermittlungen im Zusammenhang mit dem Abschluss des sogenannten Vergleichs im Jahr 2007. Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäscherei, Untreue und Korruption sind nach wie vor am Laufen. Mit der Entscheidung des OLG wäre also der Rechtsstreit noch immer nicht beendet. Mit einer Bestätigung der Einstellung wäre allerdings das Strafverfahren in großen Teilen beendet. "Das wäre eine Wegmarkierung", räumte Peschorn am Dienstag ein.

Auf die Frage, ob er wirklich noch Chancen auf eine Rückabwicklung sehe, antwortete Peschorn: "Natürlich sehe ich Chancen. Die Betrugsanzeige des Verteidigungsministeriums aus dem Jahr 2017 ist sehr fundiert und sie hat zu jahrelangen Ermittlungen geführt. In den 13 Jahren, in denen ich mich in wechselnder Intensität mit der Causa beschäftige, habe ich als Rechtsvertreter der Republik schon viele Hochs und Tiefs erlebt." Die Republik strebe unverändert eine Rückabwicklung und Schadensersatz an, so Peschorn.

Peschorn ortet Transparenzversuch Tanners

Kritisch sieht Peschorn die Dauer der Ermittlungen. "Mir geht das selbst viel zu schleppend, es sind in den letzten drei Jahren viel zu wenig Zeugen einvernommen worden." Das Straflandesgericht hat die Einstellung u. a. damit begründet, dass zu wenig staatsanwaltschaftliche Ermittlungsergebnisse vorliegen.

Peschorn erklärte, dass er jedenfalls die Aussagen der aktuellen Ministerin, Klaudia Tanner (ÖVP), dahingehend verstanden habe, dass sie nun unter Einbindung aller Parlamentsparteien die Grundlagen für die zukünftige Sicherstellung der Luftraumüberwachung konzipieren und festlegen wolle. Durch die vorherige Einbindung des Parlaments würde man als Lehre aus den Streitigkeiten rund um die Beschaffung des Eurofighters für die höchste Transparenz bei der Beschaffungs- und Typenentscheidung sorgen.

(APA)

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