Probelauf

„Sandkiste“ für neue Finanzdienste

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Geschäftsmodelle, die auf neuen Technologien beruhen, können bald unter FMA-Aufsicht im Echtbetrieb getestet werden – von Zahlungsdiensten bis zu Online-Versicherungstools.

Wien. In die Begutachtung geschickt wurde der Gesetzesentwurf schon vor über einem Jahr. Aber dann kam Ibiza. Und dann das Coronavirus. Die Neuregelung, die unter dem Schlagwort „Regulatory Sandbox“ läuft und einen kontrollierten Testbetrieb für innovative Finanzdienstleistungen ermöglichen soll, rutschte da auf die Warteliste. Jetzt wurde sie vom Parlament verabschiedet, am 1. September soll sie in Kraft treten und technologielastigen Dienstleistungen – vor allem Angeboten sogenannter Fintechs – auf die Sprünge helfen.

„Konzessionspflichtige Finanz-Start-ups können ihr Geschäftsmodell in enger Zusammenarbeit mit der FMA (Finanzmarktaufsicht) erarbeiten und so Konzessionen erwerben“, hieß es dazu im Regierungsprogramm, und so steht es nun auch in den Erläuterungen zu dem Gesetz. „Das können zum Beispiel neuartige Zahlungstools sein. Oder Modelle, die für das Finanzmanagement für Kunden eingesetzt werden oder für Online-Versicherungsverträge“, erklärt Rechtsanwältin Johanna Fischer, Partnerin bei Haslinger Nagele.

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