Causa Buwog

Bruch des Bankgeheimnisses? Scharmützel im Grasser-Prozess

 Anwalt Norbert Wess, Anwalt Manfred Ainedter und Angeklagter Karl-Heinz Grasser
Anwalt Norbert Wess, Anwalt Manfred Ainedter und Angeklagter Karl-Heinz Grasser APA/GEORG HOCHMUTH
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Grasser-Anwalt Wess fragte den früheren Leiter des Immobilienbereichs der Bank Austria nach undichten Stellen. Die Oberstaatsanwälte orteten Suggestivfragen.

Im Prozess um die Affären Buwog und Terminal Tower, in dessen Zentrum Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser steht, fand am Mittwoch der 150. Verhandlungstag statt. Und dieser begann mit einem kleinen Scharmützel zwischen Grasser-Verteidiger Norbert Wess und den beiden Oberstaatsanwälten Gerald Denk und Alexander Marchart.

Wess konzentrierte seine Befragung des Zeugen Bruno Ettenauer zur Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog u.a.) auf die Zahl 960 Millionen Euro. Ettenauer war im Jahr 2004, dem Jahr der Buwog-Privatisierung, Leiter des Immobilienbereichs der Bank Austria und saß auch im Aufsichtsrat der CA Immo, die im Bieterverfahren für die Bundeswohnungen in der ersten Runde deutlich vorne lag, dann aber in der zweiten Runde mit 960 Millionen Euro Gebot knapp unterlag. Denn das konkurrierende Österreich-Konsortium mit Immofinanz, RLB OÖ und anderen bot 961 Millionen und erhielt den Zuschlag. Daraufhin zahlte die Immofinanz im Geheimen eine Provision von 9,6 Millionen Euro an die - nunmehr mitangeklagten - Peter Hochegger und Walter Meischberger für ihren Tipp, man müsse mehr als 960 Millionen Euro bieten. Laut Anklage profitierte auch Grasser davon - was dieser dementiert.

Oberstaatsanwälte orten Suggestivfragen

Wess fragte nach, welche undichten Stellen es bei der Bank Austria gegeben hatte. Ettenauer betonte mehrmals, dass es unseriös sei, der Bank ohne konkrete Anhaltspunkte eine Verletzung des Bankgeheimnisses vorzuwerfen. Auch Rechenbeispiele, die Wess als Beleg dafür sieht, dass die Zahl von 960 Millionen Euro schon in der Vorbereitung des Anbotsprozesses bei der CA Immo eine wichtige Rolle gespielt hätte, konnte der Zeuge nicht nachvollziehen. Des weiteren betonte er, dass ein Schriftstück, auf das sich Wess mehrmals bezog, zu einem Termin gehörte, an dem keine endgültige Entscheidung zum Kaufangebot gefallen ist.

Die Anklagebehörde in Form der beiden Oberstaatsanwälte verwehrte sich dabei gegen vermeintliche Suggestivfragen durch Wess, wodurch es kurzfristig im Großen Schwurgerichtssaal etwas lauter wurde. Richterin Marion Hohenecker erklärte daraufhin, dass sie nun das Fragerecht an sich nehme - um in einem kurzen Satz die Fragen auf den Punkt zu bringen.

Gefragt zu einem Protokoll, in dem davon die Rede war, dass die CA Immo laut informellen Informationen im Bieterprozess vorne liege, sagte Ettenauer, er wisse nicht woher diese Informationen stammten. Er sei davon ausgegangen, dass dies von der begleitenden Investmentbank komme, die wohl gesagt habe, "ihr liegts gut, aber ihr müsst euch weiter anstrengen". So etwas sei in einem Bieterverfahren üblich, meinte er - woraufhin Wess die Verletzung des Bankgeheimnisses durch die Investmentbank Lehman Brothers ortete, die in der letzten Finanzkrise untergegangen war.

(APA/Red.)

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