Grasser-Prozess: Freispruch für Michael F. rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft hat keinen Einspruch erhoben.

Der Freispruch für den ehemaligen ÖVP-Organisationsreferent und späteren Telekom-Manager Michael F. vergangene Woche im Grasser-Prozess ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft erhob keinen Einspruch dagegen, teilte Oberstaatsanwalt Alexander Marchart am Mittwoch mit.

F. war Geldwäsche im Zusammenhang mit einer durch Telekom-Geld bezahlten Rechnung der Agentur White House im Wahlkampf der Jungen ÖVP im Jahr 2008 vorgeworfen worden, die Zahlung wurde von der Valora-Gesellschaft des Lobbyisten Peter Hochegger durchgeführt.

(APA)

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