Die Staatsanwaltschaft hat keinen Einspruch erhoben.
Der Freispruch für den ehemaligen ÖVP-Organisationsreferent und späteren Telekom-Manager Michael F. vergangene Woche im Grasser-Prozess ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft erhob keinen Einspruch dagegen, teilte Oberstaatsanwalt Alexander Marchart am Mittwoch mit.
F. war Geldwäsche im Zusammenhang mit einer durch Telekom-Geld bezahlten Rechnung der Agentur White House im Wahlkampf der Jungen ÖVP im Jahr 2008 vorgeworfen worden, die Zahlung wurde von der Valora-Gesellschaft des Lobbyisten Peter Hochegger durchgeführt.
(APA)