Vergleich mit der AK: Die Meinl Bank ersetzt Anlegern gut ein Drittel ihrer Verluste durch MEL-Papiere. Kleinanleger erhalten mehr, die gesamte Entschädigung beläuft sich auf gut zwölf Millionen Euro
Die Meinl Bank hat sich bereit erklärt, rund 5000 Anlegern, die sich an die Arbeiterkammer gewandt haben, erlittene Kursverluste in einem Gesamtbetrag von bis zu 12,4 Millionen Euro auszugleichen. Konkret geht es um Verluste aus Papieren der früheren Meinl European Land (heute Atrium), die direkt von der Bank vertrieben wurden. "Die Höhe des jeweiligen Ausgleichs richtet sich nach dem eingesetzten Kapital", sagt AK Direktor Werner Muhm. "Kleinanleger erhalten prozentuell mehr als Großanleger. Die Anleger bekommen mehr als ein Drittel des Verlusts ersetzt" Über die genaue Staffelung wurde Stillschweigen vereinbart.
Anleger können noch mehr erhalten
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl erläuterte das Prinzip der Vereinbarung: "Die von AK vertretenen Kleinanleger treten Ihre Ansprüche, die sie gegenüber den Finanzberatern, Atrium (ehemals MEL) und der Republik Österreich haben, ab. Die Meinl Bank erstattet den Anlegern mehr als ein Drittel der Differenz zwischen dem Kaufbetrag und dem in Folge der Kursverluste geringeren Wert der Veranlagung. In weiterer Folge wird die Bank diese Ansprüche weiterverfolgen. Im Falle gewonnener Verfahren würden die Anleger einen weiteren Betrag erhalten, ohne dass hierfür für diese Aufwendungen entstehen.
Angebot bis 15. September annehmen
Die Anleger erhalten in den kommenden Tagen ein entsprechendes Informationsschreiben sowie ein Angebot, das sie bis spätestens bis 15. September an die Meinl Bank schicken können. Im Gegenzug werden die zwischen der AK und Julius Meinl, der Meinl Bank und der Vertriebstochter Meinl Success Finanz laufenden fünf Verfahren beendet. Keine Auswirkungen hat die Einigung auf das Strafverfahren gegen Julius Meinl und AK Klagen gegen andere Finanzdienstleister, die MEL-Zertifikate vertrieben haben. " Von der vergleichsweisen Lösung generell nicht erfasst sind Anleger, die die MEL-Zertifkate über andere Banken, etwa über ihre Hausbank gekauft haben und nicht über die Meinl Bank.
Meinl-Vorstand Weinzierl: "Juristisch gesehen ist die Bank der falsche Adressat für diese Klagen, denn der überwiegende Großteil der Anleger wurde von unabhängigen Finanzdienstleistern beraten, diese müssten im Falle einer Fehlberatung haften."
Die Durchsetzung des Prinzips "Aktienkauf auf Probe", also Gewinnmitnahme bei steigenden Kursen und Gerichtsklagen bei fallenden Kursen, wäre überdies ein fatales Signal für den heimischen Finanzmarkt.
Im Schnitt 12.000 Euro verloren
Durchschnittlich haben Konsumenten, die sich bei der AK gemeldet haben, rund 23.000 Euro investiert. Die von den Anlegern erlittenen Kursverluste betragen durchschnittlich 12.000 Euro pro Anleger. Die größte Gruppe der Kleinanleger mit einem Investitionsbetrag bis zu maximal 30.000 Euro hat im Durchschnitt 12.000 Euro investiert und einen Kursverlust von rund 9500 Euro erlitten.
Ähnliche Lösung für weitere Anlegergruppe
Zu einer ähnlichen Lösung kam die Meinl Bank auch mit rund 500 Anlegern, die von Anwalt Harald Christandl vertreten werden. Auch ihnen wird etwa ein Drittel des entstandenen Wertverlusts ersetzt.
(Red.)