Interview

Eva Schön: „Die Entscheidung nicht auf Kinder auslagern“

Eva Schön.
Eva Schön.(c) Schön
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Die auf Familienrecht spezialisierte Anwältin Eva Schön rät zu ganz klaren Regeln beim Besuchsrecht.

Wie sieht die rechtliche Sicht einer Scheidung mit Kindern aus?

Eva Schön:
Es gibt hier drei verschiedene Themenkreise. Der erste ist die Frage der Obsorge, also wer wichtige Entscheidungen für das Kind künftig treffen wird. Da sieht das Gesetz die gemeinsame Obsorge auch nach der Ehescheidung vor, das ist auch sehr empfehlenswert. Aber die Anzahl der wichtigen Obsorgefragen hält sich in Grenzen, das sind etwa die Auswahl der Schule oder des Kindergartens. Ein sehr viel wichtigeres und in der Praxis sehr strittiges Thema ist das Kontaktrecht, also das Besuchsrecht zu den Kindern.


Wie wird das meist gehandhabt?

Hier gibt es eigentlich alles, von jedes zweite Wochenende bis hin zu gleichteiliger Betreuung. Während vor fünf bis zehn Jahren eine gleichteilige Betreuung fast undenkbar war, hat sich das in den vergangenen Jahren sehr etabliert. Es geht, wenn auch nicht zu einer ganz gleichteiligen Betreuung, so doch in Richtung einer vermehrten Betreuung auch durch die Kindesväter.

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