Buwog-Prozess: Oberbehörde prüft die Ankläger

Vertreten die Anklage im Buwog-Prozess: die Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk. Ein Mitangeklagter meint nun, ihm sei Milderung im Abtausch gegen tiefergehende Aussagen in Aussicht gestellt worden.
Vertreten die Anklage im Buwog-Prozess: die Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk. Ein Mitangeklagter meint nun, ihm sei Milderung im Abtausch gegen tiefergehende Aussagen in Aussicht gestellt worden.APA/Hans Punz
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Wurde seitens der WKStA auf andere Beschuldigte Druck ausgeübt, um Karl-Heinz Grasser überführen zu können?

In den Buwog-Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere Angeklagte schaltet sich nun die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien ein. Es geht um die Frage, ob die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einem Mitbeschuldigten nahelegte, gegen Grasser auszusagen.
OStA-Sprecher Michael Klackl bestätigte der „Presse“, dass eine Prüfung vorgenommen werde. Man fordere einen Bericht der WKStA an. Zur Erklärung: Die OStA ist die dienstvorgesetzte Behörde der Korruptions-Ankläger.

Die Vorgeschichte: Am Dienstag, dem 158. Prozesstag, hatte Gerald Toifl, der mitangeklagte frühere Anwalt und Steuerberater von Walter Meischberger (auch dieser zählt zu den Angeklagten), auf Befragen von Grasser-Anwalt Norbert Wess erklärt, dass ihn ein WKStA-Ankläger und eine WKStA-Anklägerin im Sommer 2012 auf Grasser angesprochen hätten. Es habe dabei sinngemäß geheißen: Sollten weitere Aussagen dazu führen, dass Grasser stärker belastet wird, so winke ihm, Toifl, eine Diversion, also eine Verfahrensbeendigung ohne Strafurteil. Schon zuvor, so gab Toifl weiter an, sei ihm von polizeilichen Ermittlern ein „Angebot“ von WKStA-Staatsanwalt Gerald Denk unterbreitet worden.

Der Steuerberater ließ sich - nach eigenen Angaben - nicht darauf ein, da er schon alles ausgesagt habe. Was geschah danach? Später wurde auch noch wegen Geldwäscherei gegen ihn ermittelt.

Auffällig ist allerdings: Wenn die WKStA wirklich ein Diversions-Angebot gemacht haben sollte, muss klar gewesen sein (alle Beteiligten sind Juristen!), dass dies aufgrund der mutmaßlichen Schadenssumme nicht realisierbar gewesen wäre.

Auch ein anderer Angeklagter hatte übrigens bei der Befragung durch Anwalt Wess im Gerichtssaal erklärt, dass er während der Ermittlungen von einem WKStA-Vertreter angesprochen worden sei. Der Behördenvertreter soll damals gesagt haben: „Liefern Sie mir den Herrn Grasser, Sie sind mir wurscht.“ 

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