Thomas Havranek, der wegen Befangenheit abberufene Meinl-Gutachter, bekommt 600.000 Euro für sein 23-seitiges Vorgutachten. Er hat dafür 4885 Arbeitsstunden verrechnet.
Dem ehemaligen Meinl-Gutachter Thomas Havranek wurden per Gerichtsbeschluss weitere rund 270.000 Euro zugesprochen. In Summe hat der 2009 wegen Befangenheit abberufene Sachverständige somit für sein 23-seitiges Vorgutachten knapp mehr als 600.000 Euro erhalten, berichtete die Tageszeitung "Österreich".
Ursprünglich hatte der Sachverständige eine Honorarnote über rund 728.000 Euro gelegt und über Vorschüsse bereits 331.200 Euro erhalten. Abzüglich dieser Vorschüsse forderte Havranek noch den Restbetrag von 396.720,18 Euro ein, wovon ihm nun 269.697,70 Euro zugesprochen wurden.
Arbeit wegen Abberufung unbrauchbar?
Einwendungen gegen die Höhe der Honorarnote hat von Seiten des Revisors gegeben, wie aus dem Beschluss ersichtlich sei: So sei durch die Enthebung des Sachverständigen seine Arbeit "unbrauchbar geworden". Auch die Anzahl der Arbeitsstunden für das vorgelegte 23-Seiten-Vorgutachten sei "erklärungsbedürftig und nachzuweisen". Havranek hat 985,5 Stunden für seine eigene Tätigkeit und 3.899,5 Stunden für Hilfskräfte verrechnet - in Summe also 4.885 Stunden.
Im Ermittlungsverfahren hat im vergangenen Jahr die Gutachter-Frage großen Raum eingenommen: Die von der Meinl Bank angestrebte Abberufung des Gutachters Thomas Havranek wegen eines Kommentars im "WirtschaftsBlatt" wurde im September vom Oberlandesgericht Wien bestätigt. Als neue Gutachter wurden von der Staatsanwaltschaft im Februar 2010 der Grazer Wirtschaftstreuhänder Fritz Kleiner sowie Andreas Freudenmann berufen. Dieses Gutachten liegt noch nicht vor.
(APA)