Demonstrationsrect

Untersagung von Klimademo-Marsch in Linz war rechtswidrig

Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger hatte die mobile Demo aufgrund eines zu hohen Infektionsrisikos untersagt. Die Aktivisten sahen daraufhin ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

Die Untersagung einer mobilen Klimademo von Fridays for Future Ende September in Linz durch den Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) war rechtswidrig. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat der Beschwerde der Veranstalter Folge geleistet, der Bescheid sei ersatzlos zu beheben, teilte das LVwG am Montag in einer Aussendung mit.

Wegen eines zu hohen Infektionsrisikos mit Corona beim Gehen war der Marsch vom Hauptplatz über die Nibelungenbrücke und zurück nicht genehmigt worden. Luger hatte unter Verweis auf das Epidemiegesetz per Bescheid Auflagen für die Versammlung erteilt, wonach maximal 1.000 Teilnehmer an einer stehenden Kundgebung zugelassen wurden. Die Aktivisten sahen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt und wandten sich an das Gericht.

Das LVwG gab der Beschwerde statt, "die Vorschreibung von Auflagen auf Basis des Epidemiegesetzes" durch den Bürgermeister als Gesundheitsbehörde erfolgte in rechtswidriger Weise". Das durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierte Recht, sich friedlich zu versammeln, könne "nur zum Schutze bestimmter Interessen gesetzlich beschränkt" werden. Die auf der Grundlage des Epidemiegesetzes erlassene Covid-19-Maßnahmenverordnung regle genau unter welchen Vorgaben, Kundgebungen stattfinden dürfen. Die von Luger angeordneten Einschränkungen gingen jedoch darüber hinaus.

Das LVwG hatte bereits die Corona-bedingte Untersagung einer Tierschutz-Demo im Juli in Linz aufgehoben. Der Eingriff in die Grundrechte wiege schwerer als das Interesse an der Verhinderung der Versammlung aus Gesundheitsgründen, urteilte das Gericht.

Luger: Rechtsunsicherheit behoben

Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) sieht durch die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts "die herrschende Rechtsunsicherheit beglichen". Die Gesundheitsbehörde habe damals eine andere Rechtsauffassung vertreten. "Für die Zukunft steht damit auch fest, dass in ähnlich gelagerten Fällen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit über die Schutzmöglichkeiten der Covid-Gesetze des Bundes zu stellen ist", so Luger in einer Aussendung.

Helge Langer, Klubobmann der Grünen Linz, erwartet sich, dass sich der Bürgermeister "künftig an die rechtlichen Vorgaben hält und sich nicht über die geltenden Bestimmungen hinwegsetzt". Für den Linzer NEOS-Fraktionsobmann Lorenz Potocnik war die Untersagung ein "destruktiver und willkürlicher Akt". Er wirft Luger vor, dieser habe versucht, eine Demo "abzuwürgen", weil ihm "die Linzer Fridays for Future nicht passen".

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.