Neue Verordnung

Gesichtsvisiere werden verboten

(c) APA/AFP/NATALIA KOLESNIKOVA (NATALIA KOLESNIKOVA)
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Das Verbot wird in der neuen Corona-Verordnung festgeschrieben sein - allerdings mit einer Übrgangsfrist. Auch die 1-Meter-Abstandsregel im Freien kommt zurück.

Ob sie tatsächlich genauso gut schützen wie Masken, gilt als umstritten. Dennoch erfreuen sich Gesichtsvisiere vor allem in der Gastronomie und im Handel größter Beliebtheit. In der neuen Corona-Verordnung sollen die durchsichtigen Schilde nun verboten werden. Das berichtete zunächst der „Kurier“.

Zwar lag die offizielle Version der Verordnung, die am Freitag 0.00 Uhr in Kraft treten wird, Donnerstagfrüh noch nicht vor. Das Gesichtsschild-Verbot war aber bereits in einem Entwurf festgeschrieben. Gesundheistminister Anschober bestätigte dies am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz. „Die Verordnung wird eine Regelung, was die Gesichtsschilde betrifft, beinhalten, allerdings auch mit einer Übergangsphase.“ So soll das Visier noch nicht ab Freitag verboten sein, sondern langsam auslaufen. Zudem wird es eine Ausnahme für Personen geben, die aus gesundheitlichen Gründen keine schließende Maske verwenden können, etwa Asthmatiker.

Die Wirtschaftskammer hatte sich bereits in der Früh gegenüber Ö1 dazu geäußert: Für Spartenobmann der Gastronomie, Martin Pulker, sei das Verbot „nicht überraschend“, da neue Studien einen geringeren Schutz der Visiere darlegen würden. Aus seiner Sicht sei es „verständlich“, dass man darauf reagiere. Schließlich wolle man auch in der Wirtschaftskammer alles tun, um Angestellte im Handel oder in der Gastronomie zu schützen.

Die Visiere hätten sich als nicht geeignet erwiesen, um Aerosole zu hemmen, heißt es dazu in dem Verordnungs-Entwurf: „Hintergrund ist eine verdichtete Evidenz, nach der insbesondere ‚Face Shields‘ keine den klassischen Masken vergleichbare aerosolhemmende Wirkung haben.“ Deswegen sollen dort, wo eine Maskenpflicht gilt, wie bisher nicht mehr anerkannt werden. Im Gesetzestext wurde, wo von einem „abdeckenden“ Mund-Nasen-Schutz die Rede ist, der Ausdruck „und eng anliegend“ angefügt. Und das trifft wohl nur auf die klassische Maske zu.

Übergangsfrist

Wann das Verbot in Kraft treten wird, ist noch unklar. Die Verordnung soll jedenfalls heute vorliegen. Gesundheitsminister Rudolf Anschober hatte am Mittwoch erklärt, die Verordnung soll "spätestens morgen ganz in der Früh" veröffentlicht werden - somit sei "ausreichend Zeitabstand bis zum Inkrafttreten" gegeben. Gegen Mittag war die Verordnung noch nicht fertig.

Anschober hatte schon am Montag ein baldiges Verbot der Visiere angedeutet. Deren Schutzwirkung würde derzeit überprüft, sobald es Ergebnisse gäbe, würde man die Konsequenzen ziehen, sagte der Mniister. Diese kamen nun früher als gedacht. 

Abstand auch wieder im Freien?

Fix ist nun auch, dass die 1 Meter-Abstandsregel ("Babyelefant") im öffentlichen Raum - also auch im Freien - wiederbelebt wird. Seit Ende Juli existierte diese Maßnahme nur mehr als Empfehlung Anschobers. Nun wird sie in die neue Verordnung wieder festgeschrieben, bestätigte Anschober am Donnerstag.

Die Vorschrift war infolge der Aufhebung der allgemeinen Corona-Ausgangsbeschränkungen (durch den Verfassungsgerichtshof Mitte Juli) zurückgenommen worden. Grund dafür war, dass davon auszugehen war, dass auch die 1 Meter-Regel im öffentlichen Raum gesetzlich nicht gedeckt war. Die notwendige "Reparatur" des Covid-19-Maßnahmengesetzes war im September erfolgt.

(twi)

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